Kinder- und Jugendeinrichtungen als Orte der Demokratiebildung nach § 11 SGB VIII schützen!

Datum: 26. Februar 2020 | Kategorie: Jugendhilfeausschuss

Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII sind Aushandlungs- und Experimentierorte für junge Menschen zwischen sechs und 27 Jahren mit einem eigenständigen Bildungsauftrag.

Marzahn-Hellersdorf hat derzeit 37 Kinder- und Freizeiteinrichtungen nach § 11 SGB VIII und weist damit gemessen am Berliner Qualitätshandbuch für Offene Kinder- und Jugendarbeit einen Versorgungsgrad von etwa 7,3 Prozent auf. Laut „Statistik für Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf“ aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Fehlbedarf von etwa 15 Prozent (Soll: 4.617, Plätze, Ist: 3.941): Alle Bezirksregionen können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit aufweisen, nicht jedoch alle Planquadrate, die in Anlehnung an das Prinzip der Sozialraumorientierung des Handlungsfeldes zur Bedarfsmessung von Jugendarbeit höchst relevant sind.

Mit hohem Engagement leisten alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, welches durch eine Vielzahl von Aktivitäten belegt (Angebote, Fahrten, Veranstaltungen usw.) und in den regelmäßigen Sachberichtserstattungen dokumentiert ist, einen wertvollen Beitrag in der Jugendarbeit in unserem Bezirk. Die gegebene Unterschiedlichkeit der Einrichtungen ermöglicht den jungen Menschen des Bezirks eine besondere Angebotsvielfalt – es gibt kleine Einrichtungen, große Einrichtungen, themenspezifische Projekte, geschlechterreflektierte Angebote usw.

Die Qualität von offener Kinder- und Jugendarbeit ist keineswegs nur über die Höhe der Besucherinnenzahl oder gar das punktuelle Zählen von Besucherinnen ermittelbar. Vielmehr sind qualitative Parameter der Angebote, wie deren Passgenauigkeit für die jeweiligen sozialräumlichen Bedingungen, die Aktualität von Themenstellungen u.v.m. zu berücksichtigen. Diese werden im Qualitätsmanagement, im Fachcontrolling und/oder in Wirksamkeitsdialogen mit jungen Menschen, den pädagogischen Fachkräften und der öffentlichen Jugendhilfe dezidiert behandelt.

Der Jugendhilfeausschuss …

>> will weiterhin, dass die notwendige Fachaufsicht von Kinder- und Jugendfreieinrichtungen durch die Verwaltung in einem fachlich umfassenden Rahmen erfolgt. Die alleinige Betrachtung singulärer Parameter ist für die Qualitätsentwicklung nicht zielführend.

>> stellt sich ausdrücklich und solidarisch an die Seite der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als Orte der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, der Demokratiebildung und Vielfalt sowie als geschützte Orte für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in Marzahn-Hellersdorf. Rassismus, Antisemitismus sowie alle Formen der Menschenfeindlichkeit haben hier keinen Platz!

>> sieht Kinder- und Jugendfreieinrichtungen als offene Einrichtungen von und für Kinder und Jugendliche. Andere Menschen sind hier anlassbezogen ebenfalls willkommen. Der gesetzliche Auftrag für die unmittelbare Arbeit in den Einrichtungen sieht allerdings ausschließlich die partizipativen Prozesse der Kinder und Jugendlichen selbst vor. Besuche von Politiker/-innen und anderen Bürger/-innen ohne fachlichen Auftrag oder Einladung in die Einrichtung, die einem Kontrollbesuch gleichkommen, sind nicht akzeptabel. Sie sind kontraproduktiv zum vorgenannten Schutz- und Entwicklungsauftrag der Einrichtungen.

Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind Orte von jungen Menschen für junge Menschen, die einen besonderen Schutz benötigen, der aus fachlicher wie jugendpolitisch Sicht unantastbar bleiben muss. Dafür spricht sich der Jugendhilfeausschuss Marzahn-Hellersdorf explizit aus.

Beschlossene Resolution im Jugendhilfeausschuss Marzahn-Hellersdorf vom 26. Februar 2020.



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