Nachfrage zur Großen Anfrage 0040/VIII – Zum Grundstück Alt-Kaulsdorf 74-78

Große Anfrage zur BVV am 26.01.2017:

In der schriftlichen Beantwortung der o.g. Großen Anfrage wurde nicht auf einzelne Fragen geantwortet, obgleich diese unabhängig von einem Klage- und Widerspruchsverfahren sind. Weiterhin sind Ergebnisse von Eingaben an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses nicht öffentlich einsehbar, sodass eine Ableitung der Beantwortung einzelner Fragen der Großen Anfrage nicht möglich ist.

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Was sind die Gründe für den vom Bezirksamt ausgestellten Bußgeldbescheid?
  1. Wann ist die Fertigstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans gemäß § 4 der Schutzgebietsverordnung für das gesamte Landschaftsschutzgebiet Barnimhang zu erwarten (Lt. Information des Bezirksamtes sollte die Fertigstellung 2016 sein)

BEANTWORTUNG DURCH DAS BEZIRKSAMT

O. g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Was sind die Gründe für den vom Bezirksamt ausgestellten Bußgeldbescheid?

 

Grundlage des Bußgeldbescheides ist die Zuständigkeit des Bezirksamtes als Untere Naturschutzbehörde, welche auch als Ordnungsbehörde für die Einhaltung der Ge- und Verbote innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zuständig ist.

 

Zur Sicherung des Schutzzwecks der Verordnung zum Schutz des Barnimhanges gebietet § 5, dass zur Erreichung des Schutzzwecks bei Inkrafttreten dieser Verordnung vorhandene unerlaubte Anlagen, Ablagerungen und Abgrabungen zu beseitigen sowie unerlaubte Nutzungen zu beenden sind.

 

Zur Sicherung des Schutzzwecks der Verordnung zum Schutz des Barnimhanges regelt § 6:

(1) In dem Landschaftsschutzgebiet ist es verboten, Handlungen vorzunehmen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem in § 3 genannten Schutzzweck zuwiderlaufen.

(2) Insbesondere ist es verboten:

1.Anlagen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Zulassung bedarf,

2.Pflanzen- und Pflanzenteile einzubringen, mutwillig zu beschädigen, zu zerstören oder zu beseitigen,

3.die Bodengestalt zu verändern, die Bodendecke zu beschädigen, zu verfestigen oder zu versiegeln, Feuer zu entzünden oder zu unterhalten,

4.im Gebiet mit Kraftfahrzeugen außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen zu fahren oder dort Kraftfahrzeuge abzustellen oder motorsportliche Veranstaltungen durchzuführen,

5.das Gebiet zu verunreinigen, dort Materialien oder Abfälle zu lagern,

6.im Gebiet zu reiten sowie Zäune oder sonstige Einfriedungen zu errichten, mobile Verkaufsstände zu betreiben oder zu zelten,

7.Hunde oder andere Haustiere unangeleint umherlaufen zu lassen.

 

Genehmigungsbedürftige Handlungen regelt § 7:

(1) Einer Ausnahme von den Verboten nach § 6 durch Genehmigung bedarf es, um

1. Veranstaltungen durchzuführen,

2. Zeichen und Schilder mit werbendem Inhalt aufzustellen oder anzubringen,

3. Leitungen zu verlegen, zu verändern oder zu erneuern,

4. bisher rechtmäßig ausgeübte Nutzungen zu intensivieren oder zu verändern,

5. Ausbaumaßnahmen der Bundesstraße 1/5 durchzuführen, wie das Anlegen von Fuß- oder Radwegen oder das Ertüchtigen technischer Anlagen, z. B. der Entwässerung,

6. Ausbaumaßnahmen an der Elsenstraße und dem Kressenweg mit dem Ziel durchzuführen, dort eine dem Stand der Technik entsprechende und als Schulweg geeignete Verkehrsanlage herzustellen.

 

Ordnungswidrigkeiten regelt der § 9:

Ordnungswidrig im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 18 und 19 des Berliner Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 zuwiderhandelt,

2. entgegen § 6 eine verbotene Handlung vornimmt oder

3. entgegen § 7 eine genehmigungsbedürftige Handlung ohne Genehmigung vornimmt.

Auf der Grundlage von § 9 Nrn. 2. und 3. wurde ein Bußgeldbescheid mit verbotenen Handlungen und nicht genehmigten Handlungen begründet und erlassen.

  1. Wann ist die Fertigstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans gemäß § 4 der Schutzgebietsverordnung für das gesamte Landschaftsschutzgebiet Barnimhang zu erwarten (Lt. Information des Bezirksamtes sollte die Fertigstellung 2016 sein)?

Der Pflege- und Entwicklungsplan ist gutachtlich fertiggestellt. Es fehlt weiterhin der vom Eigentümer des Waldgrundstückes am Barnimhang zugesagte landschaftspflegerische Plan für das Waldgrundstück.

Johannes Martin



Freibad

Standort

SPD vor Ort

Standort

Aktuelles

Bild vom Wuhlewanderweg. Text: "SPD Fraktion MaHe"
Unsere Ziele für die P...

Wir als SPD-Fraktion setzen uns für ein leistungsfähiges und gut ausgestattetes Str...

Bild einer Person im Winter, die eine Kaffeetasse hält. Text: "Pressemitteilung"
Ein Ort der Beg...

Die SPD in Marzahn-Hellersdorf wird die Aktion Wärmestube in der Marzahner Promenade...

Bild vom Wolkenhain. Text: "Unsere Highlights in der Bezirksverordnetenversammlung März 2024"
Die sozialdemok...

Am Donnerstag, dem 21. März, tagte die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellers...

Bild vom Logo des Girls' Day auf weißem Grund. Text: "Pressemitteilung - Wir machen mit! Girls' Day Mädchen-Zukunftstag
Frauen und Mäd...

Am 25. April 2024 findet der diesjährige Girls’ Day statt. Die Fraktionen der SPD,...

Bild von der Europafahne. Text: "Pressemitteilung"
Europa ist die ...

Ein Antrag, die Bedeutung Europas für die Entwicklung von Marzahn-Hellersdorf in der...

Links