Newsletter Oktober 2019

Datum: 29. Oktober 2019 | Kategorie: Aktuelles, Newsletter

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Monat hat die SPD-Fraktion einige Anträge und Anfragen in die BVV-Sitzung vom 24.10.2019 eingebracht. Viele der Themen – wie beispielsweise die Tagesreinigung an Schulen oder die Freibadsituation im Bezirk – begleiten unsere politische Arbeit schon seit langem.

Aber auch andere Themen haben es in diesem Monat auf die Agenda geschafft. So etwa die Einrichtung eines Amtsgerichtes in Marzahn-Hellersdorf, die Nutzung leerstehender Unterkünfte für Geflüchtete oder der Leerstand in Helle Mitte.

Sie glauben wir haben ein Thema übersehen? Sprechen Sie uns an! Per Mail, telefonisch oder persönlich in unserer Bürgersprechstunde.

Herzliche Grüße

Ihre SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf

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Drucksache 1709/VIII – Zum aktuellen Stand: Ein Freibad für Marzahn-Hellersdorf

Wir fragen das Bezirksamt:


1. Welche grundsätzlichen Ergebnisse weist die Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Freibades für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf aus?

2. Wie schätzt das Bezirksamt die Realisierung eines Freibades an den dort vorgeschlagenen Standorten ein, gibt es eine Priorisierung seitens des Bezirksamtes – wenn ja, warum?

3. Welche nächsten Schritte leitet das Bezirksamt zur zügigen Schaffung eines Freibades in Marzahn-Hellersdorf ein?

4. An welchem Tag können die Marzahn-Hellersdorfer/-innen voraussichtlich das erste Mal in ihrem neuen Freibad schwimmen?

Begründung:

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf können unternehmungslustige Bürgerinnen und Bürger verschiedenste Aktivitäten zur Gestaltung ihrer Freizeit (etwa Gärten der Welt oder Besuch der Marzahner Mühle) unternehmen. Nur die Sommermonate stellen die Menschen nach wie vor vor eine Herausforderung. Aufgrund eines nur mäßigen (etwa Biesdorfer Baggersee), vor allem nicht öffentlichen bzw. halb-legalen, Angebots an Bademöglichkeiten müssen Menschen oft längere Fahrzeiten auf sich nehmen, um sich gemeinsam ins kühle Nass zu retten. Die Schaffung eines Freibades soll daher weiter vorangetrieben werden und eine hohe Priorität im Bezirksamt genießen.

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Drucksache 1711/VIII – Zum aktuellen Stand zur flächendeckenden Tagesreinigung an den Marzahn-Hellersdorfer Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wann ist mit der Umsetzung des Projektes „Tagesreinigung an Schulen“ (siehe DS 1398/VIII) im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu rechnen?
  2. Welche Schulen sollen in der ersten Phasevon dem Projekt profitieren und wann wird das Projekt auf alle Schulen im Bezirk ausgeweitet? (Zeitplan)
  3. Welche verwaltungsinternen Herausforderungen und Potentiale gibt es zur Umsetzung des Beschlusses zu DS 1398/VIII und welche Vorbereitungen bzw. Maßnahmen werden durch die verschiedenen Abteilungen eingeleitet, um den Beschluss der BVV zügig zu implementieren?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zur Realisierung dieses Projektes aus anderen Bezirken vor und können dortige Strategien zur Optimierung unserer verwaltungsinternen Abläufe zur schnellen Umsetzung solcher Projekte genutzt werden (bspw.Ideen zur Ausschreibung von Verträgen mit Reinigungsfirmen?)
  5. Kann die Ausschreibung für externe Dienstleister durch Amtshilfe aus anderen Bezirken umgesetzt werden, wenn ja wie, und liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, ob es dafür Kapazitäten in anderen Bezirken gibt?

Begründung:

Die Implementierung des Projektes „Tagesreinigung an Schulen“ ist ein fraktions-übergreifendes Anliegen aus den Haushaltsverhandlungen der letzten Monate. Im Zuge der Beschlussempfehlung zur Realisierung des Haushaltes hat sich die BVV Marzahn-Hellersdorf dazu bekannt, die Reinigung der Schulen im Interesse aller an Schule beteiligten Akteure – insbesondere jedoch der Schülerinnen und Schüler – zu qualifizieren.

Der Probebetrieb des Projektes „Tagesreinigungen“ wurde bereits an fünf bezirklichen Schulen umgesetzt und durchweg positiv aufgenommen. Die Ausweitung und Umsetzung des Beschlusses 1398/VIII ist daher von besonderer Bedeutung. 

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Drucksache 1715/VIII – Zu: Neues Amtsgericht Marzahn-Hellersdorf – Recht rückt näher

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Initiative, ein Amtsgericht in Marzahn-Hellersdorf einzurichten?
  2. Wie unterstützt das Bezirksamt die Bemühungen der Senatsverwaltung für Justiz zur Errichtung eines Amtsgerichts im Bezirk?
  3. Welchen Standort favorisiert das Bezirksamt für das Amtsgericht im Bezirk?

Begründung:

Wenn Menschen im Bezirk einen Rechtsstreit haben, müssen sie bisher zumindest bis Lichtenberg, wenn nicht gar noch weiter fahren. Mit dem Vorstoß der Senatsverwaltung für Justiz ergibt sich die Möglichkeit, ein eigenes Amtsgericht in Marzahn-Hellersdorf zu bekommen.

Gerade für sozial Schwächere gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Zur Rechtsdurchsetzung gehört auch die Zugänglichkeit zum Rechtssystem. Hier ist auch die räumliche Nähe entscheidend. Mit der Errichtung eines Gerichts im Bezirk setzen wir auch ein deutliches Zeichen für einen bürger/-innennahen Rechtsstaat.

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Drucksache 1716/VIII – Bau eines Kinderspielplatzes am Buckower Ring

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der ehemaligen Kitafläche Buckower Ring mittelfristig einen Kinderspielplatz zu planen und zu bauen. Hierzu ist es nötig, dass die Fläche von der BIM zurückgeholt wird.

Begründung:

Marzahn-Hellersdorf ist mit Spielplätzen stark unterbelegt. Die Fläche steht seit Jahren leer. Im Rahmen des Klimaschutzes bietet sich das Areal förmlich an. Aus der einstigen Kitafläche ist im Laufe der Jahre eine Mischwaldfläche geworden. Die Kindergärten links und rechts der Fläche könnten diesen Spielplatz nutzen. Ein Anliegen der Anwohner/-innen dieses Kiezes würde auch in Erfüllung gehen.

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Drucksache 1717/VIII – Öffnung der Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Land Berlin dafür einzusetzen, dass dieses sich für eine Änderung der Bundesgesetzgebung hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen der Gemeinschaftsunterkünfte einsetzt und diese aufhebt.

Die Gemeinschaftsunterkünfte, die derzeit für geflüchtete Menschen vorgesehen sind, sollen hinsichtlich deren Nutzung auf den Kreis der Wohnungslosen erweitert werden. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls eine Umbenennung der Unterkünfte in die Wege geleitet werden, zum Beispiel in Mehrzweckunterkünfte. Die Wohnungslosen als Zielgruppe sind an geeigneter Stelle (z.B. mittels Publikationen bei entsprechenden Sozialträgern und in Obdachlosenunterkünften) anzusprechen und zu informieren.

Begründung:

Mit Stand April liegt der Leerstand der elf Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Marzahn-Hellersdorf bei mehr als 1300. Im Angesicht des sehr angespannten Wohnungsmarktes erscheint es nahezu aussichtlos, Wohnungslose in nächster Zeit mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbringung von Wohnungslosen in Gemeinschaftsunterkünften würde die Situation der Betroffenen deutlich verbessern und kann ein wertvolles Mittel zur Reintegration in die Gesellschaft darstellen.

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Drucksache 1720/VIII – Nachnutzung für Geflüchtetenunterkünfte – Wohnungsnot bekämpfen, soziale Infrastruktur schaffen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis zum 1. Februar 2020 ein umfassendes Nachnutzungskonzept für nicht mehr benötigte Geflüchtetenunterkünfte vorzulegen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden, sollen so Möglichkeiten geschaffen werden, die Unterkünfte zu Wohnzwecken, etwa für Wohnungslose, Auszubilde und Studierende oder für soziale Zwecke, wie Stadtteilzentren oder Kindergärten, zu nutzen.

Begründung:

Die Geflüchtetenzahlen sind seit Jahren rückläufig und viele Einrichtungen werden nicht mehr gebraucht. Gleichzeitig besteht in Berlin ein enormer Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und sozialen Einrichtungen. Da Geflüchtetenunterkünfte oftmals bauplanungsrechtlich durch Sondererlaubnisse errichtet wurden, bestehen besondere rechtliche Voraussetzungen für die Umwidmung der Einrichtungen. Mit dem geforderten Konzept soll das Bezirksamt aufzeigen, wie es die rechtlichen Fragen, die Bedürfnisse im Sozialraum und die Möglichkeiten der Gebäude systematisch einschätzt.

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Drucksache 1721/VIII – Ein Festplatz für Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein zentraler Festplatz für den Bezirk ausgewiesen werden kann.

Begründung:

Seit der ehemalige Festplatz des Ortsteiles Hellersdorf bebaut und zum Parkplatz für die Besucher/-innen der Gärten der Welt umgestaltet wurde, gibt es keinen Festplatz mehr im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Andernfalls erfüllen zentral gelegene und große Festplätze eine elementare Funktion für das Zusammenleben von Menschen in Kommunen und Städten.

Die Bevölkerung in Marzahn-Hellersdorf besteht aus vielen älteren Bewohner/-innen, aber auch jungen Familien. Durch Vergnügungsangebote wie Volksfeste oder Kinder- und Jugendzirkusse können Menschen in einen Austausch treten und auf diese Weise ein Gefühl der Gemeinsamkeit innerhalb unseres Bezirks bewirken.

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1724/VIII – Nationale Projekte des Städtebaus

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für das Bundesprogramm „Förderung der Nationalen Projekte des Städtebaus“, Antragsphase Januar/Februar 2020, mit eigenen Projekten aus unserem Bezirk oder potentiellen Bewerber/-innen zu bewerben.

Begründung:

Nationale Projekte des Städtebaus sollen bauliche Anliegen finanzieren, die aus der kommunalen Regelfinanzierung oft nicht gestemmt werden können. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Finanzierung von bisher nicht implementierten Bauvorhaben möglich werden.

Deutschlandweit stehen 75 Millionen Euro für dieses Projekt zur Verfügung. In diesem Jahr haben bereits drei Projekte aus Berlin eine Förderung erhalten: das Flussbad, die Wieseburg und die Radbahn. Um für Marzahn-Hellersdorf auch aus diesem Investitionsprogramm Mittel für unseren Bezirk zu generieren, soll sich das Bezirksamt an dem Projekt beteiligen.

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Drucksacke 1726/VIII – Ergänzungen in der Bauordnung von Berlin (BauO)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Rat der Bürgermeister und den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die BauO von Berlin dahingehend erweitert wird, dass unbedingt klimarelevante Maßnahmen aufgenommen werden, wie z.B., Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe verfahrensfrei bauen zu können und beim Neubau von öffentlichen Gebäuden begrünte Dächer zu berücksichtigen.

Begründung:

Das Problem des Klimawandels ist durch die Länder übergreifende Bewegung „Fridays for future“ nun auch in Deutschland angekommen. Deshalb ist es notwendig, dass alle Gesetze, die im weitesten Sinne Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas zum Inhalt haben, auch gesetzlich erweitert werden.

Da die Bauordnung von Berlin vom 29.09.2005 das letzte Mal durch das Gesetz vom 29.06.2011 geändert wurde, ist auch bei diesem Gesetz eine erneute Überarbeitung mit Ergänzungen zur Klimaverbesserung notwendig.

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Drucksache 1729/VIII – Baumpatenschaften für Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, soziokulturellen Einrichtungen (etwa Schulen, Kindertageseinrichtungen, Stadtteilzentren) sowie der allgemeinen Bevölkerung im Bezirk die Übernahme einer Baumpatenschaft und die damit verbundene Pflege (Bewässerung) für einen Baum ihrer Wahl aus dem öffentlichen Raum in Marzahn-Hellersdorf zu empfehlen.

Das Bezirksamt soll dazu ein entsprechendes Format (bspw. zur Meldung, für welchen Baum eine Patenschaft übernommen werden soll) entwickeln und das Projekt öffentlichkeitswirksam begleiten und bewerben. Vorschläge für konkrete Bäume soll das Bezirksamt dazu im ersten Quartal 2020 in der Kommunalpresse veröffentlichen.

Begründung:

Bäume spenden Schatten, Sauerstoff und ökologische Lebensräume für Tiere und andere Pflanzenarten. Ihr Erhalt ist erstrebenswert und hat einen unmittelbar positiven Einfluss auf das (Zusammen-)Leben von Menschen.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nimmt der Baumschwund bereits seit einigen Jahren zu. Allein zwischen den Jahren 2016 und 2017 hat unser Bezirk 1.623 Bäume verloren. Dies stellt den größten Verlust von Baumbestand unter den Berliner Bezirken dar. Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen und einer fortschreitenden Urbanisierung, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen.

Wie der kommunale Baumbestand geschützt werden kann, zeigen Städte wie Freiburg im Breisgau. Dort werden mithilfe der Stadtverwaltung Bürger/-innen dazu ermuntert, die Patenschaft für einen städtischen Baum und damit auch seine Pflege zu übernehmen. So werden die Bäume vor dem Sterben geschützt und die Baumscheiben vor der Haustür ansehnlich hergerichtet. Darüber hinaus schafft der Umgang mit Bäumen und Natur ein besseres Verständnis für ökologische Zusammenhänge und prägt folgende Generationen im Sinne einer nachhaltigeren, umweltschonenderen Lebensweise.



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