Zu Kostenermittlungen der Schulsanierungen von Senat und Bezirk – 0250/VIII

1.  Wie bewertet das Bezirksamt das Ergebnis des aktuellen Gebäudescans der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Marzahn-Hellersdorf, besonders unter dem Blickwinkel der bezirklichen Kostenermittlung, die erheblich von der des Senates abweicht?

 

Beim aktuell durchgeführten Gebäudescan handelt es sich um eine globale Erhebung des Sanierungsbedarfs an Schulen, die auf Grundlage von durchschnittlichen Kosten für Gewerke erstellt wurde. Ziel ist die Ermittlung des erforderlichen Budgets zur Wiederherstellung der Schulen im sanierten Zustand (ohne Erweiterungen oder Aufwertungen).

Die Erhebung der Daten erfolgte zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise bei der Ermittlung der Sanierungskosten aller Berliner Schulen über die Festlegung abgestimmter Kennzahlen.

Im Ergebnis handelt es sich um eine Grobkostenschätzung mit entsprechender Fehlertoleranz, die eine konkrete Planung der standortbezogenen Maßnahmen nicht ersetzen kann. Erst bei konkreten Planungen von Sanierungsmaßnahmen (auf Basis örtlicher und konstruktiver Bedingungen) kann eine detaillierte, präzise Kostenermittlung im Rahmen der Entwurfsplanung vorgelegt werden. Dennoch hat das Land Berlin nunmehr eine qualifizierte Grundlage für eine zwischen den Bezirken vergleichbare Übersicht über die voraussichtlichen Instandsetzungsbedarfe.

 

Die bezirkliche Kostenermittlung durch die SE Facility Management beläuft sich auf einen Gesamtsanierungsbedarf von 241 Mio. €. Der durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ermittelte Bedarf auf der Grundlage des durchgeführten Gebäudescans ergab einen Gesamtbedarf von 160 Mio. €.

Bei der Datenerhebung durch die Senatsverwaltung wurden nicht alle erforderlichen Aufwendungen für die Sanierung eines Schulstandortes und dessen Nutzungsfähigkeit erfasst.

Die in nicht unerheblicher Höhe auftretende Differenz hat insbesondere die Ursache, dass die Kosten für die Außenanlagen sowie die Kosten der KGr.700 – Planungs- und Gutachterleistungen –  keine Berücksichtigung fanden.

 

Sowohl bei der bezirklichen als auch der senatsseitigen Kostenerhebung fanden

Kostensteigerungen (Baupreisindexentwicklung) sowie Kosten für die Ersatzunterbringung bei notwendigem Freizug von Schulgebäuden während der Sanierung keine Berücksichtigung. Darüber hinaus erfolgte eine Erhebung der voraussichtlichen Bedarfe für einen Zeitraum der nächsten 10 Jahre.

 

2.  Wie wurden die bezirklichen Ämter von dem Ergebnis des Gebäudescans durch den Senat informiert, und gab es bei der Kostenermittlung durch den Senat eine Rückkopplung mit den bezirklichen Ämtern?

 

Grundsätzlich wurden alle Zwischenergebnisse zeitnah mit SenBJF abgestimmt, sowohl in berlinweiten Abstimmungsrunden als auch auf dem kurzen Weg zwischen den Bearbeitern.

 

3. Wird das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die vom Senat zusätzlich bewilligten Personalstellen im Baubereich rechtzeitig besetzten können?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die zusätzlich bewilligten Stellen rechtzeitig besetzt werden können. Die Besetzung hängt jedoch immer von der Bewerberinnenlage ab.

Die Aufteilung der zusätzlichen 10 VZÄ wurde am 02.03.2017 in der Bezirksverwaltung abgeschlossen. Bezüglich der Besetzung dieser ergibt sich folgender Sachstand:

 

 

2 VZÄ – SGA Kapitel 3800 –  Sicherung/Schaffung Radwege – Bauleiter/in im FB Straßen

Sachstand:

•  Die Stellen sind ausgeschrieben.

•  Die Auswahlgespräche dazu finden am 28.04.2017 im FB Straßen statt.

 

 

2 VZÄ – SchulSport Kapitel 3700 – Sachbearbeiter/in für Baukoordination, Immobilienangelegenheiten und Sportförderung

Sachstand:

 

•  Vorbereitung Stellenausschreibung beendet.

•  Veröffentlichung im Beschäftigtenportal des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf seit 21.04.2017 realisiert.

 

5 VZÄ – SE FM FB Bau Kapitel 3306, darunter:

 

3 x Behörden-/Fachbauleiter/in

Sachstand:

•  Personalauswahl für 2 Stellen abgeschlossen; Entfristung von 2 bereits besetzten B.-Positionen

•  Beteiligung Beschäftigtenvertretung am 19.04.2017 abgeschlossen

•  Abschluss bzw. Entfristung AV läuft derzeit

•  Ausschreibung für 1 Stelle in Vorbereitung

 

1 x SB Planung und Entwurf

Sachstand:

•  Ausschreibung in Vorbereitung

•  BAK und Entwurf AP am 23.03.2017 bzw. am 13.04.2017 im FB Pers eingegangen

•  Bewertung des Aufgabengebietes derzeit in Arbeit

 

 

1 x SB Projektsteuerung

Sachstand:

•  Ausschreibung in Vorbereitung

•  BAK wird derzeit noch durch SE FM – FB Bau erarbeitet

 

 

1 VZÄ – SE FM FB OM Kapitel 4510 – SB Bewirtschaftung von Gebäuden des Fach-vermögens OM inkl. Schulunterhaltung

Sachstand:

•  Personalauswahl für SB Bewirtschaftung erfolgreich abgeschlossen

•  Vorgang im Beteiligungsverfahren bei den Beschäftigtenvertretung

 

 

4. Werden gezielte potentielle Bewerberinnen und Bewerber für die Stellen angeworben, oder werden die Personalmittel genutzt, um externe Planungs- und Baudurchführungsleistungen einzukaufen?

 

Nach den am 02.03.2017 mit den Fachämtern erfolgten Abstimmungen, werden die Stellen mit potentielle Bewerberinnen und Bewerber besetzt bzw. für die Entfristung der Arbeitsverträge von bereits in der Verwaltung tätigen Beschäftigten genutzt.

 

 

5.  Bis wann wird das Bezirksamt eine Prioritätenliste der zu sanierenden Schulen erarbeiten und die Schulen, den BSB und die Ausschüsse der BVV darüber informieren, und können Planungszeiten für Sanierungsmaßnahmen verkürzt werden?

 

Die baufachliche Priorisierung ist bereits erfolgt, derzeit erfolgt die gemeinsame parallele schulfachliche Abstimmung. Planungszeiten für Sanierungen können nicht verkürzt werden.

 

Beantwortung des Bezirksamtes durch  Juliane Witt, Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur,Soziales und Facility Management



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