Zur Anwesenheit von Mitgliedern des Bezirksamtes in den Sitzungen der Ausschüsse

Datum: 23. März 2017 | Kategorie: Anfragen

Große Anfrage von Klaus Mätz zur BVV am 23.03.2017


Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Fühlt sich das Bezirksamt der Geschäftsordnung der BVV und dem § 14 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes verpflichtet?
  2. Wenn ja, warum mussten die letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne das zuständige Mitglied des Bezirksamtes bzw. ohne Vertretung durch kompetente Verwaltungsmitarbeiterinnen/Verwaltungsmitarbeiter des Bezirksamtes stattfinden?


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