Zur Genehmigung von Wohnungsneubau in Marzahn-Hellersdorf – KA-087/VIII

Christiane Uhlich

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Genehmigungen für Wohnungsneubau hat es seit Inkrafttreten des sogenannten Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung im Jahr 2015 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegeben?
  2. In wie vielen Fällen gab (wird es geben) es Beteiligungen am Bau sozialer Infrastruktur wie Kitas oder Schulen?
  3. In wie vielen Fällen wurde von Seiten des Bezirksamts auf die Einforderungen dieser Beteiligungen verzichtet?
  4. Gibt es Möglichkeiten bereits vor 2015 erteilte Baugenehmigungen, die noch nicht realisiert wurden, dahin gehend zu ändern, dass sich die Bauenden an der genannten Infrastruktur beteiligen können?
  5. Welche Gründe lagen im Einzelnen vor, wenn Ausnahmen von den Beteiligungen nach Inkrafttreten des Berliner Modells vereinbart wurden?
  6. Welche Bezirksregionen sind besonders von Wohnungsneubau auf der einen und Knappheit der sozialen Infrastruktur auf der anderen Seite betroffen?
  7. Mit wie viel Wohnungsneubau rechnet (Schätzung) das Bezirksamt in den kommenden 5-10 Jahren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?

Frage 1:

Wie viele Genehmigungen für Wohnungsneubau hat es seit Inkrafttreten des sogenannten Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung im Jahr 2015 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegeben?

 

Seit Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurden im Bezirk Marzahn-Hellersdorf folgende Anzahl von Baugenehmigungen für Wohnungsneubau einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erteilt:

 

Jahr Anzahl der Baugenehmigungen Anzahl der Wohnungen insgesamt
2015 557 1.360
2016 568 2.397
01.01.-28.02.2017 56 116

 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Gebäude und Wohnen, Statistische Berichte, Baugenehmigungen für die Errichtung neuer Wohngebäude einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden in Berlin nach Bezirken

 

Frage 2:

In wie vielen Fällen gab (wird es geben) es Beteiligungen am Bau sozialer Infrastruktur wie Kitas oder Schulen?

 

Bisher wurden Investoren noch nicht am Bau von sozialer Infrastruktur beteiligt. Derzeitig werden 4 Bebauungspläne erstellt: Bebauungsplan 10-44 (Zossener Straße), Bebauungsplan 10-45 (Gut Hellersdorf), Bebauungsplan XXI-40b (Merler Weg) und Bebauungsplan 10-80 (Parler Straße), für die städtebauliche Verträge entsprechend dem Berliner
Modell erarbeitet werden. Für diese Pläne liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor. Für die Wohnungen, die über das derzeitige Baurecht hinaus mit dem Bebauungsplan errichtet werden, sollen die notwendigen Folgeeinrichtungen, einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, vereinbart werden.

 

Frage 3:

In wie vielen Fällen wurde von Seiten des Bezirksamts auf die Einforderungen dieser Beteiligungen verzichtet?

 

Durch den Bezirk wurde bisher in keinem Fall auf die Beteiligung von Investoren an der Errichtung von sozialen Infrastruktureinrichtungen verzichtet. Bisherige Baugenehmigungen erfolgten auf der Grundlage des § 34 BauGB. Die Vorhaben fügten sich in die maßgebliche Bebauung ein. Bebauungspläne wie der Bebauungsplan 10-78 (Flämingstraße) begrenzen das Maß der baulichen Verdichtung auf ein verträgliches Maß. Es wird also kein zusätzliches Baurecht, welches die Voraussetzung für vertragliche Vereinbarungen bilden würde, geschaffen.

 

Frage 4:

Gibt es Möglichkeiten bereits vor 2015 erteilte Baugenehmigungen, die noch nicht realisiert wurden, dahin gehend zu ändern, dass sich die Bauenden an der genannten Infrastruktur beteiligen können?

 

Nein, dazu fehlt eine Rechtsgrundlage.

 

Frage 5:

Welche Gründe lagen im Einzelnen vor, wenn Ausnahmen von den Beteiligungen nach Inkrafttreten des Berliner Modells vereinbart wurden?

 

Es wurden keine Ausnahmen von der Beteiligung an der Errichtung sozialer Infrastruktur entsprechend dem Berliner Modell gemacht. Es lagen nicht die Voraussetzungen vor. Für die Genehmigung von Vorhaben war die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von zusätzlichem Baurecht nicht erforderlich.

 

Frage 6:

Welche Bezirksregionen sind besonders von Wohnungsneubau auf der einen und Knappheit der sozialen Infrastruktur auf der anderen Seite betroffen?

 

Hellersdorf–Nord

 

Frage 7:

Mit wie viel Wohnungsneubau rechnet (Schätzung) das Bezirksamt in den kommenden 5-10 Jahren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?

 

Das Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) des Landes Berlin weist für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein kurz- und mittelfristiges Wohnungsbaupotenzial von
8.617 Wohneinheiten aus.

Das kurzfristige Wohnungsbaupotenzial (ca. 3 Jahre) beträgt 4.360 Wohneinheiten. Das mittelfristige Wohnungsbaupotenzial (ca. 4 – 7 Jahre) beträgt 4.257 Wohneinheiten.

In Realisierung befindlich sind derzeit 1.653 Wohneinheiten. Diese sind nicht mehr Bestandteil der Summe der kurz- und mittelfristigen Potenziale.

 

Dagmar Pohle



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