
Antrag zur Geschäftsordnung der BVV, §26
Antrag von Christiane Uhlich zur BVV am 26.01.2017
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 26 – Konsensliste geändert.
Dem letzten Satz im Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die Anfragen sind innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.“
Begründung:
Für Große Anfragen, die nach der Festlegung der Tagesordnung für die BVV im Ältestenrat ausschließlich in Konsens c (schriftliche Beantwortung) eingeordnet sind, ist die Beant-wortung in welchen Zeitraum nicht geregelt.
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