Betrieb der Musikschule Marzahn-Hellersdorf auch im Jahr 2017 sicherstellen – 0331/VIII

Datum: 18. Mai 2017 | Kategorie: Aktuelles, Anträge, Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Kulturbetrieb der bezirklichen Musikschule im Jahr 2017 aufrechtzuerhalten und den dafür erforderlichen Honorarmehrbedarf im Wege der Haushaltsdurchführung zur Verfügung zu stellen.

 

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vom 3. Mai 2017 hat das Bezirksamt von der schwierigen Situation im Honorarmittelbereich der bezirklichen Musikschule Marzahn-Hellersdorf berichtet. Im Zuge des monatlichen Finanzcontrollings zeigt sich ein zu erwartendes Defizit von ca. 160.000,00 Euro.

 

Ursachen dafür sind im Wesentlichen folgende:

 

  • Doppelhaushalt 2016/17 impliziert keine ausreichende Honorarmitteluntersetzung, da die Zuweisung aufgrund der Mengen von 2014 erfolgte
  • Komplettauszug der Musikschule im Jahr 2015 (Nutzung der Honorarmittel zum Erhalt der Infrastruktur)
  • Anpassung der Honorargelder an die Tarifentwicklung der Gehälter der Angestellten des Landes Berlin
  • Einsatz der Honorarkräfte aufgrund von Dauererkrankung zur Sicherstellung des Betriebs der Musikschule (u.a. Veranstaltungsmanagement)

 

Werden der bezirklichen Musikschule die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung gestellt, könnte es zu folgenden Auswirkungen kommen:

 

  • keine neuen Kooperationsverträge mit Kindertagesstätten im Bezirk zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018
  • zwanzig fehlende Honorarlehrkräfte ab dem 01.09.2017 (Fachunterricht in 35 Kitas im Bezirk,180 Kurse)
  • sofortiger Aufnahmestopp (bestehender Nachfrage der Kinder und Jugendlichen im Bezirk kann nicht Rechnung getragen werden)
  • Gefährdung des Ensemble-/ Orchestermusizierens der Musikschule
  • Reduzierung der Gesamtschüler/-innenzahl von aktuell 4800 um 2100 auf  ca. 2700 Musikschüler/-innen
  • Reduzierung der Unterrichtsmengen und der damit verbundenen Zuweisung

 

Begründung Dringlichkeit:

Die Formulierung der Begründung des Ausschussantrages in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt hat erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Die Einreichungsfrist der Drucksachen konnte vor diesem Hintergrund nicht eingehalten werden. Um den Betrieb der Musikschule schnellstmöglich sicherzustellen, ist eine Aufnahme des Antrages in die Sitzung der BVV im Mai 2017 trotzdem dringend notwendig.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen



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