Bibliotheksgesetz für das Land Berlin – 0352/VIII
Antrag von Ulrich Brettin und Jennifer Hübner zur BVV am 22.06.2017
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass noch in dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf
- sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen
- ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit per Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen
- ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen
- sind Mindeststandstandards basierend auf der Einwohnerzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren
- sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung künftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdienste zu definieren
Begründung:
Öffentliche Bibliotheken sind als Kultur- und Bildungseinrichtungen mit ihrem niedrigschwelligen Zugang und den breiten, auf alle Altersgruppen und Bevölkerungs-schichten zugeschnittenen Angeboten für das lebenslange Lernen und die Bildungsteilhabe der Gesellschaft unverzichtbar. Der Betrieb und die Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken gehört in Berlin bisher zu den „freiwilligen“ Aufgaben der Bezirke. Dadurch sind die öffentlichen Bibliotheken in ihrer finanziellen und personellen Ausstattung nicht abgesichert und unterliegen in der Finanzzuweisung der Budgetierungsverfahren. Damit gibt es weder einheitliche Standards in der Grundausstattung mit Personal- und Sachmitteln noch verbindliche Regelungen zur Qualität von Angebot und Leistung. Die Entwicklung der letzten Jahre war in vielen Bezirken, wie auch in Marzahn-Hellersdorf, mit einer Reduzierung von Bibliotheksstandorten und einem Personalabbau verbunden. Diese Entwicklung steht in aller Deutlichkeit den Herausforderungen einer wachsenden Berliner Bevölkerung und dem fortschreitenden Bedarf an Modernisierung und Digitalisierung entgegen und begrenzt die öffentlichen Bibliotheken in unverantwortlicher Weise in ihrem Auftrag öffentlicher daseinsvorsorge. Ein Bibliotheksgesetz mit verbindlichen Regeln zu Funktionen, Ausstattung und Finanzierung ist die Grundlage für die Sicherung und Fortentwicklung der Bibliotheks-landschaft im Sinne unseres Bezirks und des Landes Berlin.
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