
Finanzielle Beteiligung von Investoren an der sozialen Infrastruktur bei Wohnbauvorhaben
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei Investoren des Wohnungsneubaus in Marzahn-Hellersdorf dafür einzusetzen, eine angemessene finanzielle Beteiligung zur sozialen Infrastruktur (Kitas und Grundschulen) zu leisten.
Begründung:
Bereits jetzt sind zu wenig Kita- und Grundschulplätze im Bezirk vorhanden. Ursache dafür sind der Zuzug insbesondere von Familien und der verstärkte Neubau von Wohnungen. Bereits im August 2014 wurde das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin wird die Übernahme von Kosten für soziale und technische Infrastruktur über einen mit dem Investor zu schließenden städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Es geht besonders um zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Das „Berliner Modell“ gilt laut Senatsbeschluss vom 16.06.2015 grundsätzlich bei allen Wohnungsbauvorhaben, in denen der Abschluss städtebaulicher Verträge zulässig ist. Da die Anwendung des „Berliner Modells“ in Marzahn-Hellersdorf offensichtlich noch nicht erfolgte, erscheint dieser Antrag notwendig.
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