SPD-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, die Finanzierung des Neubaus einer XL-Wache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf zu sichern
Berlin, 19.11.2020 – Im jahrelangen Gezerre um den Neubau einer XL-Wache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Machtwort gesprochen und das Bezirksamt zur Vorbereitung eines Neubaus in einer Planstraße in der Straße An der Schule aufgefordert. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Fortschritt und fordert das Bezirksamt zur Sicherung der Finanzierung auf.
Jahrelanger Stillstand
Der gewählte Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe der derzeitigen Wache der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf und dem Grundstück, welches die Kameradinnen und Kameraden bevorzugt hätten. Das Bezirksamt hat den Ankauf eines entsprechenden Grundstücks jedoch seit Jahren blockiert.
Hintergrund ist, dass die TLG einem Verkauf des entsprechenden Grundstücks nur unter der Bedingung zustimmen mochte, wenn das Bezirksamt das umliegende Gebiet nicht mehr als Gewerbe- sondern als Mischgebiet ausweist. Hier plant die TLG den Neubau von Wohnungen, Arztpraxen und anderen Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Das Bezirksamt weigert sich jedoch bis heute die Ausweisung als Mischgebiet vorzunehmen.SPD-Fraktion drängt auf pragmatische Lösung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Linken und CDU wird das Bezirksamt aufgefordert, den Ankauf aller sich im Besitz der TLG befindlichen Grundstücke rund um den Standort An der Schule durch den Senat prüfen zu lassen, um diese in eine landeseigene Gesellschaft für Gewerbeflächen zu überführen. Die Senatsverwaltung hat bisher angezeigt, dass sie den Grundstückserwerb und Bau für die neue XL-Wache finanzieren will.
„Unsere Fraktion stützt daher den Antrag grundsätzlich mit dem Ziel, die Finanzierungsfrage über den Ankauf des Grundstücks und den Bau der neuen XL-Wache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf zu klären.“, erklärt Liane Ollech, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion. „Sollte der Ankauf aller Flächen jedoch an der Finanzierung oder dem Willen der TLG scheitern, darf das nicht das Aus für den Neubau am Standort in der Planstraße/An der Schule sein. Der Bezirk muss dann die Ausweisung des Grundstücks als Misch- oder Gemeindebedarfsgebiet vornehmen.“, so Ollech weiter.
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