Grundstück Bergedorfer Str./ Waldstr. als Vorhaltefläche für den Bau einer Turnhalle für die Ulmengrundschule

überfraktioneller Antrag von SPD/CDU


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. Den Bebauungsplan B 10-15 dahingehend zu ändern, dass das Grundstück Bergedorfer Straße / Waldstraße als Vorhaltefläche für den Bau einer Turnhalle für die Ulmengrundschule dauerhaft gesichert wird.
  2. Das Grundstück Bergedorfer Straße / Waldstraße aus dem Finanzvermögen der Senatsverwaltung für Finanzen in das bezirkliche Fachvermögen Schule rückzuübertragen.

Begründung:

In einer Podiumsveranstaltung am 02.03.2017 zum Thema der 4-Zügigkeit im Siedlungsgebiet wurde als ein möglicher Lösungsvorschlag zur Entlastung der angespannten Schulsituation der Neubau einer Turnhalle für die Ulmengrundschule auf oben besagtem Grundstück erarbeitet. Um diese Lösung umzusetzen und somit Entlastung an der Ulmengrundschule zu schaffen, ist es notwendig, diese Fläche zu sichern, den Bebauungsplan hierzu entsprechend zu ändern sowie das Grundstück an den Bezirk zurück zu übertragen.



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