
Haushaltssperre in den Kapiteln des Jugendamtes aufheben – 0292/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die noch bestehende Haushaltssperre in den Kapiteln des Jugendamtes schnellstmöglich aufzuheben.
Begründung:
Die voraussichtliche Einsparung durch die Haushaltssperre für den Fachbereich Jugend ist zu gering und erzielt keinen wirklichen Effekt für die Konsolidierung des Bezirkes beim Land Berlin.
Hinzukommend ist der Verwaltungsaufwand für diesen Bereich im Zuge der Haushaltssperre im Hinblick auf die Personalsituation nur schwer zumutbar. Aus fachlicher Sicht befürwortet der Jugendhilfeausschuss keine weitere Sperrung von Sachaufgaben im Bereich Jugend.
Von der BVV am 18.05.2017 beschlossen
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