Hinweis an der Kreuzung Heinrich-Grüber-Straße/Hellersdorfer Straße zum Wegfall des Radweges auf der Hellersdorfer Straße – – 0247/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen baulichen und verkehrstechnischen Veränderungen vorzunehmen, um einen eindeutigen Hinweis an dem Radweg auf der Heinrich-Grüber-Straße an der Kreuzung Heinrich-Grüber-Straße/Hellersdorfer Straße zu geben, dass es auf der Hellersdorfer Straße keinen Radweg mehr gibt.
Weiterhin sollte die Bake auf dem Fußweg der Hellersdorfer Straße entfernt und der Anfang des früheren Radweges als Fußweg gestaltet werden.
Begründung:
Das Bezirksamt hat den einstigen Radweg vor Jahren gesperrt und eine Bake aufgestellt, die Radfahrerinnen und Radfahrer daran hindern soll, den Radweg zu nutzen. Hintergrund der Maßnahme sei der Umstand gewesen, dass der Radweg nicht mehr den gültigen Vorschriften entspreche. Zudem habe es einen schweren Unfall sowie Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner gegeben. Deshalb ist es Radfahrerinnen und Radfahrern nicht mehr erlaubt, den vorhandenen Radweg zu nutzen.
Dennoch nutzen Radfahrerinnen und Radfahrer weiterhin den Radweg und riskieren ein Bußgeld. Um diese unbefriedigende Situation – für die Anwohnerinnen und Anwohner wie auch die Radfahrerinnen und Radfahrer – aufzulösen, sollte das Bezirksamt die notwendigen baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen ergreifen.
Ein gleichlautender Antrag– DS 2345/VII – wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung am 06.07.2016 beraten und von der BVV der VII. Wahlperiode am 14.07.2016 in der o.g. geänderter Fassung beschlossen.
Gemäß Beschluss der BVV zu DS 0126/VIII vom 23.02.2017 ist dieser jedoch nicht weiter zu
bearbeiten und wird nun neu eingereicht.
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