Interessenbekundungsverfahren für die Schaffung eines soziokulturellen Zentrums am Frankenholzer Weg 4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Falle des Scheiterns eines Interessensbekundungsverfahrens abermals mit dem Fortbestehen des „Theaters am Park“ (TaP) auseinanderzusetzen und nicht – wie vorgeschlagen – das Gebäude zwecks Vermarktung automatisch an die Berliner Immobilienmanagement GmbH zu übertragen.
Über das weitere Verfahren im Umgang mit dem „TaP“ soll erneut im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung und im Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung beraten werden, bevor das Bezirksamt tätig wird. Die Mitglieder der Ausschüsse sollen über ein geeignetes Verfahren beraten und eine Beschlussempfehlung für die BVV erarbeiten.
Begründung:
Der Ältestenrat hat sich dafür ausgesprochen, die in der vergangenen Wahlperiode durch die BVV bestätigten, nicht jedoch vollendeten Drucksachen bei nach wie vor bestehendem Interesse abermals als Einzelantrag in die BVV einzubringen.
Bei den diesem Antrag zugrunde liegenden Drucksachen 2287/VII und 2287/VII-1 handelt es sich um die Vorlage des Bezirksamtes und den Beschluss der BVV, dem u. a. eine Forderung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung aus dem Jahr 2016 voraus ging. Da die Situation zum „Theater am Park“ nach wie vor unklar erscheint, ist die Forderung aktueller denn je.
Im Mai 2016 waren sich alle Beratenden im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung darüber einig, dass – Zitat: „…das Gebäude „Theater am Park“ ein wichtiger Standort der kulturellen Bildung im und für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist. Ein Interessensbekundungsverfahren soll einen geeigneten Betreiber zur inhaltlichen Gestaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes am Frankenholzer Weg 4 finden. Sollte im Rahmen dieses Verfahrens kein geeigneter Interessent/Betreiber gefunden werden, ist das Bezirksamt zunächst angehalten, sich abermals mit dem Fortbestehen des „Theaters am Park“ auseinanderzusetzen und nicht wie vorgeschlagen das Gebäude zwecks Vermarktung an die Berliner Immobilienmanagement GmbH zu übertragen. Mit dem Weggang des Gebäudes aus dem Bezirksvermögen, reduzieren sich sämtliche kulturpolitische Mitgestaltungsmöglichkeiten am Standort „Theater am Park“. Dies gilt es zu verhindern.“
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