
Lichtzeichenanlage Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße – 0302/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Verkehrslenkung im Senat Berlin dafür einzusetzen, dass so schnell wie möglich die Voraussetzungen geschaffen werden, damit an o. g. Stelle eine Lichtsignalanlage gebaut werden kann.
Begründung:
In DS 2215/VII und DS 2386/VII wurde schon ein sicherer Überweg an dem genannten Ort beantragt. In der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/10845 des Abgeordnetenhauses wird in der Antwort zur zweiten Frage im letzten Abschnitt auf die Notwendigkeit dieser LSA hingewiesen: „Die VLB hat im Ergebnis der Prüfung, wie vorstehend beschrieben, gleichwohl Handlungsbedarf erkannt und als straßenverkehrsbehördlich ‚stärkste‘ Maßnahme eine Lichtzeichenanlage angeordnet, unter anderem auch als Hilfe für querende Fußgänger.“
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