Newsletter April 2023
Liebe Marzahn-Hellersdorferinnen, liebe Marzahn-Hellersdorfer,
der Frühling zieht langsam wieder in unseren schönen Bezirk ein und färbt Marzahn-Hellersdorf in sattem Grün. Auch in der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf verändert sich einiges, denn in der Sitzung der BVV am 24.04.2023 wurde das neue Bezirksamt und der neue BVV-Vorstand gewählt.
Ihre SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf
Drucksache 1233/IX: Antrag zur Wahl des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der am 04.11.2021 gewählte Vorsteher der BVV Marzahn-Hellersdorf verliert im Zuge der Anerkennung der sich aus der Wiederholungswahl vom 12.0.2023 ergebenen erheblich veränderten Mehrheits- und Stärkeverhältnisse seine Funktion.
Gemäß § 7 Abs.1 des Bezirksverwaltungsgesetzes wird
Herr Stefan Suck
zum Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin gewählt.
Begründung:
Durch das Ergebnis der Wiederholungswahl für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus der der Bezirksverordnetenversammlungen haben sich die Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der BVV Marzahn-Hellersdorf erheblich geändert.
Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport führt in Ihrer Stellungnahme vom 06.02.2023, Bezirksorganisationsrechtliche Fragen zu den Auswirkungen der Wiederholungswahlen, u.a. aus:
„…Soweit die Mandate der Bezirksverordnetenvorsteherinnen und -vorsteher bzw. deren Stellvertretungen aufgrund der Wiederwahlholungswahl fortgesetzt werden, berufen diese aufgrund der fortgesetzten Legislaturperiode die Bezirksverordnetenversammlung ein und leiten die erste Sitzung nach der Wiederholungswahl. Anderenfalls gilt § 6 Abs. 1 BezVG entsprechend (Vorsitz der oder des ältesten Bezirksverordneten).
Der Vorstand der BVV wird gem. § 7 Abs. 1 BezVG für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Daher ist eine Neuwahl bei fortgesetzten Mandatsträgern rechtlich nicht zwingend. Zur Umsetzung ggf. geänderter Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der BVV wird die Neuwahl bzw. die Bestätigung des BVV-Vorstands aber dringend empfohlen. Für die ggf. vorab notwendige Abwahl des alten BVV-Vorstandes ist mangels gesonderter gesetzlicher Regelungen eine einfache Mehrheit ausreichend. Eine Abwahl der Mitglieder des BVV-Vorstands ist im Bezirksverwaltungsgesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, sie wird jedoch gem. § 86 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aus wichtigem Grund für zulässig erachtet, soweit sich daraus aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse nach einer vollständigen Wiederholungswahl ein anderes Kräfteverhältnis und ein anderes Vorschlagsrecht ergibt. …“
Begründung der Dringlichkeit:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt schnellstmöglich einen legitimierten neuen Vorsteher sowie dessen Stellvertretung.
Drucksache 1237/IX: Antrag zur Wahl der stellvertretenden Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Gemäß § 7 Abs.1 des Bezirksverwaltungsgesetzes wird
Frau Dr. Luise Lehmann
Zur stellv. Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin gewählt.
Begründung:
Der Rücktritt der bisherigen stellv. Vorsitzenden macht diese Wahl erforderlich.
Begründung der Dringlichkeit:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt schnellstmöglich einen legitimierten neuen Vorsteher sowie dessen Stellvertretung.
Drucksache 1234/IX: Bildung von Ausschüssen in der BVV
Die BVV bildet folgende Ausschüsse:
1. Hauptausschuss, verantwortlich für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste,
Digitalisierung, Rechnungsprüfung
2. Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
3. Ausschuss für Verkehr & Wirtschaft
4. Ausschuss für Gesundheit, verantwortlich für Gesundheit, Inklusion
5. Ausschuss für Soziales & Teilhabe, verantwortlich für Soziales, Stadtteilarbeit, gesellschaftliche Vielfalt, Gleichstellung, Arbeit, Senioren, Teilhabe
6. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, verantwortlich für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz (einschließlich Veterinäraufsicht), Ordnungsdienste und Gewerbeangelegenheiten
7. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, verantwortlich für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften, Bürgerbeteiligung und -mitsprache
8. Ausschuss für Schule
9. Ausschuss für Weiterbildung, Kultur
10. Ausschuss für Sport
Die bestehen in der Regel aus elf Bezirksverordneten und sechs Bürgerdeputierten.
Begründung:
Nach erfolgter Auflösung der bisherigen Ausschüsse am 23.03.2023, werden die o. g. Ausschüsse neu gebildet.
Begründung der Dringlichkeit:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt zur Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wieder Fachausschüsse.
Drucksache 1238/IX: Wahl der Bezirksbürgermeisterin
Die BVV hat beschlossen:
Gemäß §35 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Gesetzes zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023
wird
Frau Nadja Zivkovic
zur Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf von Berlin gewählt.
Begründung der Dringlichkeit:
Durch das Ergebnis der Wiederholungswahl für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus der der Bezirksverordnetenversammlungen haben sich die Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der BVV Marzahn-Hellersdorf erheblich geändert.
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt schnellstmöglich ein handlungsfähiges Bezirksamt, welches diese veränderten Mehrheits- und Stärkeverhältnisse abbildet.
Drucksache 1243/IX: Antrag zur Wahl eines Beisitzers im Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Die BVV möge beschließen:
Gemäß § 7 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes wird
Herr Wolfhart Ulbrich
Zum Beisitzer im Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin gewählt.
Begründung:
Wolfhart Ulbrich ist ein engagierter Sozialpolitiker in der Bezirksverordnetenversammlung. Mit seiner Wahl erhalten auch die Seniorinnen und Senioren einen tatkräftigen Fürsprecher im Vorstand der BVV.
Begründung der Dringlichkeit:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt schnellstmöglich einen legitimierten neuen Vorstand. Dazu gehört auch die Wahl der Beisitzer:innen.
Drucksache 1240/IX: Besetzung von Ausschussämtern
Die BVV möge beschließen:
Die Ämter in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt:
Ausschuss | Vorsitz | Stellv. Vorsitz | Schriftf. |
Hauptausschuss | SPD | CDU | AFD |
Jugendhilfe | Linke | CDU | SPD |
Partizipation und Integration | CDU | Linke | AFD |
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden | AFD | CDU | SPD |
Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft | SPD | AFD | CDU |
Ausschuss für Gesundheit und Sport | CDU | AFD | Linke |
Ausschuss für Soziales & Teilhabe, | CDU | SPD | AFD |
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz | SPD | AFD | CDU |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen | SPD | CDU | Linke |
Ausschuss für Schule | AFD | SPD | CDU |
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur | AFD | Linke | CDU |
Ausschuss für Gleichstellung | Linke | SPD | CDU |
Begründung:
Nach erfolgter Auflösung der bisherigen Ausschüsse am 23.03.2023, werden die o. g. Ausschüsse neu gebildet. Dies umfasst auch eine Regelung für die Besetzung der Ausschussvorstände.
Begründung der Dringlichkeit:
Die BVV Marzahn-Hellersdorf benötigt zur Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wieder Fachausschüsse.
Drucksache 1236/IX: Änderung der Geschäftsordnung
Die BVV möge beschließen:
Die BVV beschließt die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung:
§ 26 Konsensliste lautet künftig wie folgt:
„§ 26 Konsensliste
(1) Der Ältestenrat erarbeitet eine Konsensliste, wenn von allen zu seiner Sitzung vertretenen Fraktionen Übereinstimmung über die Behandlung von Drucksachen der bevorstehenden Sitzung der BVV angezeigt wird.
(2) In die Konsensliste können die Behandlung von Anträgen und Vorlagen ohne Aussprache mit einhelliger Zustimmung aller Fraktionen (Konsens a+), Anträgen und Vorlagen ohne Aussprache (Konsens a), die Überweisung in Ausschüsse (Konsens b) oder die ausschließlich schriftliche Beantwortung von Anfragen (Konsens c) aufgenommen werden.
(3) Wird gegen die Aufnahme einer Drucksache in die Konsensliste Einspruch erhoben, so wird diese in dem ursprünglich für sie vorgesehenen Tagesordnungspunkt aufgerufen und behandelt. Die Konsenslisten werden als erster Tagesordnungspunkt behandelt.
(4) Die Konsensliste a+ wird als Liste beschlossen. Auf der Konsensliste a+ stehende Drucksachen müssen auf jeden Fall in derselben Sitzung behandelt werden, für die sie beantragt wurden.
(5) Die in die Konsensliste a aufgenommenen Drucksachen werden bei der Behandlung der Konsensliste a sofort einzeln abgestimmt. Auf der Konsensliste a stehende Drucksachen müssen auf jeden Fall in derselben Sitzung behandelt werden, für die sie beantragt wurden.
Die Konsensliste b wird als Liste beschlossen. Sie überweist die in ihr enthaltenen Drucksachen in die beantragten Ausschüsse.
Drucksachen, für die mit Beschluss der Konsensliste c die ausschließlich schriftliche Beantwortung beschlossen wurde, gelten mit dem Beschluss als an das Bezirksamt überwiesen.
Die Anfragen sind innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten.“
§ 34 (1) Tagesordnung lautet künftig wie folgt:
„§ 34 Tagesordnung
(1) Die Reihenfolge der Tagesordnung ist in der Regel wie folgt festzulegen:
1. Einwohnerfragestunde
2. Bericht des Bezirksamtes
3. Prioritäten
4. Dringliche Drucksachen
5. Vertagte Drucksachen
6. Mündliche Anfragen und spontane Anfragen
7. Große Anfragen
8. Wahlen
9. Konsenslisten
10. Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung
11. Anträge
12. Anträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse
13. Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme
Vor Eintritt in die Tagesordnung kann Vertreterinnen und Vertretern von Initiativen, Vereinen und Gremien, unter anderem der Seniorenvertretung, der Bezirksschülervertretung und dem Kinderund Jugendparlament, das Wort erteilt werden. Die Redezeit ist auf insgesamt 10 Minuten begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ältestenrat und die einhellige Zustimmung des BVV-Vorstandes sind erforderlich.“
Begründung:
In Würdigung der Erfahrungen aus den Abläufen der BVV-Sitzungen wird ein vereinfachtes Verfahren für Drucksachen, denen einhellig zugestimmt wird eingeführt.
Darüber hinaus erfolgt eine transparente Regelung, um das Rederecht für Initiativen zu organisieren.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlüsse dienen der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der BVV und sollten daher schnellstmöglich getroffen werden.
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