Newsletter Dezember 2021

Datum: 16. Dezember 2021 | Kategorie: Newsletter

Liebe Marzahn-Hellersdorfer, liebe Marzahn-Hellersdorferinnen,

heute findet die zweite reguläre Bezirksverordnetenversammlung in der IX. Wahlperiode statt, gleichzeitig ist es aber auch die Letzte in diesem Jahr. Zum Schutz der Bezirksverordneten, des Bezirksamts sowie der Mitarbeiter:innen wurde sich entschieden diese BVV wieder im digitalen Format stattfinden zu lassen.

In dieser BVV haben wir unsere Priorität auf die bessere Personalausstattung der Bezirksämter hier im Bezirk gelegt. Wir, die SPD-Fraktion der BVV Marzahn-Hellersdorf sind davon überzeugt, dass nur mit einem personell gut aufgestellten Bezirksamt ein guter Service für die Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden kann. Aber auch andere wichtige Themen, wie etwa die Sicherung


Drucksachen 0107/IX: Zu: 300 Stellen im Bezirksamt nicht besetzt – Wie kann das Bezirksamt die bürgernahe Verwaltungsarbeit voranbringen?

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Wie schätzt das Bezirksamt die gegenwärtige und mit Blick auf die Altersstruktur zukünftige Personalsituation ein?

Welche Bereiche sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Unterbesetzung besonders gefordert und in ihrer Arbeit eingeschränkt, wie stark unterscheidet sich dabei der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von den anderen Berliner Bezirken?

Wie schätzt das Bezirksamt die gegenwärtige Personalfluktuation ein und welche Maßnahmen werden ergriffen, um dieser entgegenzuwirken?

Wie viele Stellen sind gegenwärtig vakant, und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt sowohl kurzfristig und auch längerfristig eine Besetzung zu erreichen?

Mit welchen Auswirkungen rechnet das Bezirksamt sowohl für die Abrechnung des laufenden Haushalts 20/21 als auch für kommenden Haushalt mit Blick auf die Personalsituation der Verwaltungen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf?
 

Begründung:

Die Personalsituation in Marzahn-Hellersdorf ist bereits seit mehreren Jahren im berlinweiten Vergleich Schlusslicht. Im Bezirksamt gibt es planmäßig 1900 Stellen, 300 davon sind nicht besetzt. Die Situation verschärft sich weiter, da bis 2030 51,2 Prozent der Mitarbeitenden des Bezirksamts aus Altersgründen ausscheiden werden. Damit liegt Marzahn-Hellersdorf im Bezirksvergleich auf Platz 1, vor Pankow und Treptow-Köpenick. Das Bezirksamt muss umgehend Schritte einleiten, um eine weitere Verschärfung abzuwenden.


Drucksache 0106/IX: Zu den Bauvorhaben Cecilienplatz 10 -12

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Wie ist der aktuelle Sachstand zum Neubauvorhaben am Cecilienplatz 10 – 12 /Bebauungsplanverfahren 10-107?
Welche Bescheide wurden beantragt bzw. vergeben, aufgeteilt nach Grundstücken und Teilflächen.
 

Wie wird im laufenden Verfahren die Zugänglichkeit zu den öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt werden?
 

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mehrere Projektentwickler bereits im Internet mit der Bebauung des Mittelgrundstücks werben und auf diesem Wege per Crowdfunding Kleinanleger zur Investition aufrufen?

Ob all dieser offensichtlich langwierigen Schwierigkeiten, wo ein Ende nicht absehbar ist: Hat das Bezirksamt schon geprüft ob hier eventuell eine Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechtes nach §24 des Baugesetzbuches in Frage käme und entsprechend bei den Eigentümern vorgefühlt?

Begründung: 

Rund um den Bahnhof Kaulsdorf Nord wird gebaut. Alles in Allem werden hier in den nächsten Jahren knapp 1100 neue Wohnungen entstehen. Dieser Grundstückskomplex ist dabei das zentrale Herzstück dieser Neubauoffensive auf kleinstem Raum. Leider scheinen hier die Eigentümer uneinig, intransparent und teilweise unverantwortlich mit ihrem Eigentum umzugehen. Daraus erwachsen erhebliche Nachteile für die Anwohnenden. Die betroffenen Grundstücke sind nahezu vollständig leergezogen und verkommen. Durchgerostete Geländer, immer wieder Probleme mit Müll und Rattenbefall, mangelnde Beleuchtung und teilweise stundenlang heulende Alarmanlagen, um nur ein paar Probleme zu nennen mit der sich die Anwohnerschaft auf dem Weg zu Bus und Bahn konfrontiert sieht.


Drucksache 0105/IX: Kostenlose Menstruationsartikel in den öffentlichen Einrichtungen des Bezirks

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht in öffentlichen Einrichtungen kostenlose Menstruationsartikel zur Verfügung zu stellen. 
Dafür sollen hygienische, stabile und leichtauffüllbare Spender für Tampons und Binden angeschafft und auf den Toiletten installiert werden.  

Begründung:

Die Menstruation oder auch Periode genannt tritt das erste Mal durchschnittlich zwischen dem elften und vierzehnten Lebensjahr auf und beeinflusst das Leben von Mädchen und Frauen von diesem Zeitpunkt an monatlich bis zum Beginn der Wechseljahre. Rund 500-mal in ihrem Leben stellt sie Mädchen und Frauen vor Herausforderungen.  Die Periode nimmt keine Rücksicht auf den Zeitpunkt oder die Lebenssituation, lässt sich nicht beeinflussen oder regulieren. Daher passiert es nicht selten, dass Mädchen und Frauen plötzlich und unerwartet in die Situation kommen, dass sie akut Damenhygieneartikel benötigen. Diese Situationen ereignen sich auf der Schultoilette vor einem wichtigen Referat, auf der Toilette der Arbeitsstelle, während eines langen Tages oder auf einer öffentlichen Toilette, vor einem wichtigen Gespräch. Situationen in denen Mädchen und Frauen massiv eingeschränkt werden und mit Scham reagieren. Scham und Einschränkungen für einen natürlichen biologischen Prozess des weiblichen Körpers. Und anders als Toilettenpapier gehören Damenhygieneartikel nicht zur Standartausstattung in öffentlichen Gebäuden, auf die Mädchen und Frauen zugreifen könnten, wenn die Periode überraschend einsetzt oder das finanzielle Budget für den Kauf von Tampons oder Binden nicht ausreicht. Über die Kosten von Hygieneprodukten wie Tampons und Binden gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Streit. Denn Tampons und Binden sind teuer. In Deutschland wurde die Mehrwertsteuer auf Menstruationsartikel von 19 auf sieben Prozent. Kanada, Irland, Australien und Kenia befreiten diese Produkte ganz von der Mehrwertsteuer. Gerade finanziell benachteiligten Frauen sollten sie uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Zu dieser Problematik kommt die Tatsache, dass laut des ALG-II-Regelsatzes (ab Januar 2021) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person 17,02 € des Gesamtsatzes von 446 € für den Einkauf von Gesundheits- und Pflegeartikeln pro Monat zur Verfügung stehen. Mädchen und Frauen werden hier vor besondere Herausforderungen gestellt, denn sie müssen neben Hygieneprodukten des täglichen Bedarfs, auch Menstruationsartikel wie Binden und Tampons erwerben. Die Kosten für diese Produkte werden monatlich auf bis zu 15 € geschätzt – Schmerzmittel oder ähnliche mit der Menstruation verbundene Kosten sind dort noch nicht mit eingerechnet. Das Problem, das hier deutlich wird, hat seit einiger Zeit einen Namen: Man spricht von Periodenarmut. Armut, die auftritt, wenn sich Mädchen und Frauen diese Produkte nicht mehr leisten können. Sie beginnen Stoffreste zu benutzen, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen, nehmen weniger bis gar nicht am gesellschaftlichen Leben teil, so dass man auch von sozialen und psychischen Problemen in Folge der Periodenarmut spricht. 
Obwohl die genauen Zahlen und Untersuchungen zu dem Thema in Deutschland gänzlich fehlen, zeigt ein Blick in unser Nachbarland Großbritannien, wie akut dieses Problem die Lebensrealität von Mädchen und Frauen bedroht. Dort kann sich eines von zehn Mädchen im Schulalter keine Binden und Tampons leisten. In Schottland ist seit Ende 2020 gesetzlich geregelt, dass in öffentlichen Einrichtungen (insbesondere Schulen und Universitäten) Menstruationsartikel kostenlos zur 
Verfügung gestellt werden. Neuseeland und zuletzt Frankreich stellen inzwischen auch an öffentlichen Orten Damenhygieneartikel zur Verfügung.


Drucksache 0103/IX: Regionale Soziale Dienst (RSD) personell stärken – 
Einstellungsverfahren beschleunigen und Stellen attraktiver gestalten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich alle offenen Stellen im Regionalen Sozialen Dienst zu besetzen. Dabei sollen die Stellen attraktiver durch höhere Erfahrungsstufen sowie anderer wirtschaftlicher Instrumente gestaltet werden. Auch die Einstellungsverfahren sollten beschleunigt werden. Zudem soll der Einstieg in diesen Job für Studierende der Sozialen Arbeit erleichtert werden.

Begründung:

Der Regionale Soziale Dienst (RSD) in Marzahn-Hellersdorf steht vor mehreren Herausforderungen. Einerseits ist Marzahn-Hellersdorf ist der Bezirk mit den meisten Kinderschutzfällen in ganz Berlin. Zeitgleich können im RSD nicht alle Stellen besetzt werden. Die Anzahl der Verfahren pro Mitarbeiter:in liegt bei rund 80 Fällen. Durch Krankschreibung und Urlaub liegt die Fallquote weit höher. Die Mitarbeiter:innen können die Kinderschutzarbeit nach dem vorgegebenen Stufenplan nur unzureichend bewältigen. Die Präventionsarbeit kann nur minimal durchgeführt werden.Herausfordernd für die Abarbeitung der Fälle, Betreuung der Familien und den Wissenstransfer ist die bevorstehende Verrentung von vielen Mitarbeiter:innen bis 2030.


Drucksache 0101/IX: 3 G am Arbeitsplatz nur durch Erhöhung der Testkapazitäten – Mehr Teststellen und Ausweitung der Öffnungszeiten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass vor allem in Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte und im Siedlungsgebiet mehr Teststellen eröffnen. Außerdem sollen die Öffnungszeiten der landeseigenen und gewerblichen Teststellen in Marzahn-Hellersdorf vereinheitlicht und ausgeweitet werden auf 6-20 Uhr. Testmöglichkeiten in Apotheken und Arztpraxen sollen nach Möglichkeit zunehmend angeboten werden.

Bei räumlichen Voraussetzungen soll an den Teststellen mit Möglichkeit der PCR-Testung bereits im Wartebereich vor den Teststellen je eine Wartelinie für PoC-Testung und PCR-Testung ermöglicht werden, um weitere Infektionsketten zu unterbinden.   

Begründung:

Die Testzentren in Marzahn-Hellersdorf sind nicht flächendeckend aufzusuchen und weisen sehr unterschiedliche Öffnungszeiten auf. Oftmals sind die Öffnungszeiten arbeitnehmerunfreundlich und es bilden sich an den wenigen Testzentren lange Wartezeiten, in denen Personen für PoC-Testungen und PCR-Testungen in einer Schlange anstehen.


Drucksache 0100/IX: Sichere Schulwege für unsere Kinder – bevor was passiert. Weil es für Familien wichtig ist!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die bekannten Schulwege des Bezirks auf Ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Eine sofortige Prüfung sollte besonders auf den folgenden Kreuzungen/Straßen durchgeführt werden: Louis-Lewin-Straße & Schwarzheider Straße, 12627 Berlin (Kolibri Grundschule)

Cecilienstraße & Lily-Braun-Straße und 

Lily-Braun-Straße & Peter-Huchel-Straße (Grundschule am Hollerbusch) 

Teterower Ring (vor der Grundschule an der Wuhle) 

Hierbei schlagen wir konkret folgende mögliche Querungshilfen vor: Bedarfsampel (Grün auf Knopfdruck)

Gehwegvorstreckungen

Berliner Schwellen

Zebrastreifen

Mittelinseln

Außerdem sollte geprüft werden, ob bauliche Veränderungen (Versetzung der Müllhäuser) eventuell zu einer Verbesserung der Situation beitragen könnten. Der BVV ist bis Ende April 2022 über den Vorgang Bericht zu erstatten.

Begründung:

2020 verunglückten in Deutschland rund 22.500 Kinder (bis unter 15 Jahren) bei Verkehrsunfällen auf Straßen. Für Berlin ergab sich 2020 eine Unfallbelastung von 16 Verkehrsunfällen je 10.000 Kinder.Auch in Marzahn-Hellersdorf gibt es viele Kreuzungen oder Straßen, die durch schlechte Sicht, fehlende Querungen und rücksichtslose Autofahrer:innen potentiell lebensgefährlich. Gerade für Kinder und Schulanfänger:innen stellen sie eine große Gefahr dar. Müllhäuser, welche bis direkt an die Straßenkante gehen und bewirken, dass Kinder die Autos erst sehen/von den Autofahrer:innen erst gesehen werden, wenn sie auf der Straße stehen. Weil viele Schulwege so unsicher sind, fahren die Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Diese sogenannten Elterntaxis wiederum gefährden andere Kinder.


Drucksache 0098/IX: Fortbestehen des Tschechow Theaters sichern – Berücksichtigung des Finanzbedarfes im Doppelhaushalt 2022/2023

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die für das Betreiben des Tschechow Theaters notwendigen finanziellen Mittel in den Doppelhaushalt 2022/2023 einzustellen. Hierfür soll das Bezirksamt den finanziellen Bedarf zusammen mit dem Tschechow Theater für den betreffenden Zeitraum prüfen und die erforderlichen Mittel für eine qualitativ hochwertige Arbeit in den Doppelhaushalt einplanen. Sollten Mittel aus dem Bereich Kultur nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, ist das Bezirksamt angehalten, den Standort anderweitig zu sichern.

Begründung:

Das Tschechow-Theater ist eine der wichtigsten Kultureinrichtungen der Großregion Marzahn, aber auch darüber hinaus kennen viele Bürgerinnen und Bürger aus Marzahn-Hellersdorf die Einrichtung durch eigene Besuche oder Veranstaltungen in Marzahn-Nord.Mit dem Ende des Quartiersverfahrens für das QM-Gebiet Marzahn Nord-West zum 31.12.2020, war bereits ab 2021 eine Weiterförderung aus Mitteln des Programms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt nicht mehr möglich. Um den Betrieb des Theaters, als erfolgreiche Einrichtung, sowohl im Bereich der Kulturellen Bildung als auch soziokultureller Angebote für Erwachsene, auch in den Jahren 2022/2023 zu garantieren, sind die dafür erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt auszuweisen.


Drucksache 0097/IX: Kaulsdorfer Galgen für sicheren Rad- und Fußverkehr ausbauen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, rechtlich, finanziell und organisatorisch unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes zu prüfen, wie kurzfristig die Verkehrssituation hinsichtlich der Überführung des „Kaulsdorfer Galgens“ an zeitgemäße, sichere Mobilitätsansprüche angepasst werden kann. Ziel bleibt, dass sowohl Fuß-, Rad-, als auch Pkw-und Bus-Verkehr die Bahngleise sicher überqueren können.

Der Zielzustand muss für den Omnibus- und Pkw-Verkehr eine unveränderte Fahrbahnbreite aufweisen, daher ist auch die BVG zu konsultieren. Eine Möglichkeit ist, den inneren, östlichen Fußweg aufzugeben und neu als Straßenfläche zur Verfügung zu stellen – die gewonnene Fläche würde dann neu dem äußeren Fußweg als gemeinsamen Fuß- und Radweg in beide Richtungen zugeschlagen werden. Eine andere Möglichkeit ist, den äußeren, westlichen Fußweg aufzugeben und dem inneren Fußweg als neuen, gemeinsamen Fuß- und Radweg in beide Richtungen zuzuschlagen. Dies würde größere Kurvenradien für den Pkw- und Busverkehr gewährleisten und kürzere Wege für den Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen. Die Prüfung soll unter Einbezug des bezirklichen Fahr-Rates durchgeführt und dessen Vorschläge miteinbezogen werden.

Der BVV ist bis zum 31. März 2022 Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Überführung der S- und Fernbahngleise an der Heinrich-Grüber-Straße („Kaulsdorfer Galgen“) am S-Bahnhof Kaulsdorf wird täglich von unzähligen Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Pkw genutzt. Gleichzeitig stellt der Galgen eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für die Busse der BVG dar – diese braucht eine entsprechende Fahrbahnbreite beim Durchfahren der Kurven. Die Maßgaben des Mobilitätsgesetzes stoßen hier an bauliche Grenzen – wenn nicht eine ergänzende Brücke in Betracht gezogen werden soll.Für Fahrradfahrerinnen und -fahrer ist die Nutzung derzeit ausgesprochen gefährlich: Es gibt keinen ausgewiesenen Fahrradweg und Fahrrad-überholende Pkw sind infolge der durchgezogenen Begrenzungslinie gehalten, nicht auf die Gegenfahrbahn zu kommen. Hinzu kommen die topografischen Gegebenheiten von wechselnder Steigung, Fahrtrichtung etc.Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der schmale Fußweg auf der inneren, östlichen Seite zu schmal, etwa mit dem Kinderwagen, dieser wird seltener genutzt. Auf der Außenseite im Westen besteht ein breiterer Fußweg.


Drucksache 0093/IX: Erhöhung der Impfkapazitäten im Bezirk – 
Die Markthalle im Wohngebiet Landsberger Tor als Impf- und Testzentrum nutzen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür einzusetzen, dass weitere Impf- und Testkapazitäten in Marzahn-Hellersdorf entstehen. Hierfür böte sich beispielsweise die Markthalle im Wohngebiet Landsberger Tor an.

Begründung:

Mit der zunehmenden Entwicklung der Impfbereitschaft und der 3 G-Regelung am Arbeitsplatz müssen auch Kapazitäten im Bezirk geschaffen werden. Erfreulich ist die Einrichtung des Impfzentrums im Freizeitforum Marzahn. Mit 600 täglichen Impfungen ist die Kapazitätserweiterung allerdings nicht ausreichend. Termine zur Impfung in Hausarztpraxen sind teilweise bereits bis April 2022 vergeben.


Drucksache 0094/IX: Impfmöglichkeiten schaffen für Kinder – Auch hier im Bezirk. Weil es für Familien wichtig ist!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem unterschiedlichen Betreiber der bezirklichen Impfzentren auch die Impfung von Kindern und Jugendlichen laut Stiko-Empfehlung in einem oder mehreren bezirklichen Impfzentren zu etablieren. Das würde zunächst die Altersgruppe der 12-18-Jährigen betreffen, aber perspektivisch auch die Altersgruppe der 5-11-Jährigen. Hierbei wären eigene (Kinder-) Zeitfenster und Impfstraßen angeraten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Begründung:

Die Corona-Pandemie bestimmt auch weiterhin unser Leben. Das Virusgeschehen ist auch unter den Kindern sehr akut. Seit dem 18. November empfiehlt die Stiko auch eine Impfung für Kinder zwischen 12 bis 17 Jahren. Infolgedessen besteht eine deutlich höhere Nachfrage von Impfungen für Kinder. Berlinweit gibt es nur 2 Impfzentren, die auch eine Impfung für Kinder anbieten, beide im Westen der Stadt. Die Verantwortung der Impfung kann nicht alleinig an die Kinderärzt:innen im Bezirk abgetreten werden, es müssen weitere Lösungen im Osten der Stadt gefunden werden. Gerade auch um die wenigen Kinderärzte zu entlasten, welche durch RSV, die saisonal bedingten grippalen Infekte und die schlechte Kinderärzteversorgung im Bezirk bereits vollends belastet sind.



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