Bild vom Rathaus Marzahn. Text: "Newsletter Januar 2023"

Newsletter Januar 2023

Datum: 19. Januar 2023 | Kategorie: Aktuelles, In der BVV, Newsletter

Liebe Marzahn-Hellersdorferinnen, liebe Marzahn-Hellersdorfer,

wir wünschen Ihnen ein gesundes und fröhliches neues Jahr. Auch wenn die Zeiten gerade schwierig sind und die Preissteigerungen weiterhin unser Leben bestimmt, ist die SPD-Fraktion weiterhin für Sie da und platziert wichtige sozialdemokratische Themen in der Januar-BVV.

Diese BVV steht im Fokus der dringend notwendigen Mobilitätswende bei uns im Bezirk. Wir setzen uns dafür ein, dass das lange diskutierte Mobilitätskonzept für unseren Bezirk nun endlich beschlossen wird. Darüber hinaus setzen wir uns mit klassischen sozialdemokratischen Themen wie einer besseren Obdachlosenhilfe bei diesen kalten Temperaturen. Lesen Sie gerne selbst nach.

Ihre

SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf


Drucksache 1134/IX: Saisonale Obdachlosenhilfe in Marzahn-Hellersdorf garantieren –Bedürftige Menschen in witterungsbedingten Extremlagen effektiv unterstützen!

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, soziale Träger und Einrichtungen dabei zu unterstützen, Hilfsmittel zur Bewältigung extremer Wetterlagen für bedürftige Menschen in Marzahn-Hellersdorf zu akquirieren und die Verteilung zu organisieren. Hierfür wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass den Trägern und Einrichtungen für diese besondere Aufgabe zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren sind auch Notunterkünfte sowie den Witterungsbedingungen angepasste Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen („Cooling-Center“ im Sommer und „Wärmestuben“ sowie Räumlichkeiten der Berliner Kältehilfe im Winter).

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um flexibel und schnell auf extreme Veränderungen der Wetterlagen reagieren zu können und den daraus resultierenden Mehrbedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zu sichern. 

Begründung:
Auch in Berlin erleben wir leider immer öfter extreme Wetterlagen im Sommer wie auch im Winter. Vor allem diejenigen Menschen, die sich nicht in die eigene Wohnung zurückziehen können, sind dann den extremen Temperaturen, ob sehr kalt oder sehr heiß, besonders ausgesetzt. Hierfür braucht es dringend die notwendigen Räumlichkeiten in ausreichender
Anzahl, um Schutzmöglichkeiten zu bieten. Hierzu empfiehlt sich die Einrichtung sog. „Cooling Center“ (kühle Räume/Unterkünfte) im Sommer, wie sie in anderen Kommunen bereits erfolgreich betrieben werden. Dagegen braucht es im Winter eine ausreichende Anzahl an den bewährten Wärmestuben und Räumlichkeiten der Berliner Kältehilfe.
Allerdings hat uns die zeitweise Überlastung der Kältehilfe im November/Dezember, die auf extreme Kälte zurückzuführen war, auch gezeigt, dass der Bezirk in die Lage versetzt werden muss, flexibel auf kurzfristig auftretende Änderungen der Witterungsverhältnisse zu reagieren.
Darüber hinaus sind wohnungslose Menschen jedoch auch anderen Faktoren (bspw. Sonneneinstrahlung) ausgesetzt, die die Gesundheit stark gefährden können. Um auch solche Gefährdungen zu vermeiden, braucht es spezielle Hilfsangebote, wie Wasser, Kopfbedeckung, Sonnencreme, Hygieneprodukte etc., die an notleidende Menschen ausgegeben werden können.
Geprüft werden soll, ob zur Finanzierung das Bundesprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen herangezogen werden kann.


Drucksache 1135/IX: Schriftliche Beantwortung aller Anfragen

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei jeglichen Anfragen auch eine schriftliche Antwort zur Verfügung zu stellen. Das soll insbesondere auch für mündliche Anfragen und Große Anfragen in der BVV gelten. Die schriftliche Beantwortung von antwortreifen Anfragen soll spätestens einen Tag vor der BVV-Sitzung erfolgen, sie muss spätestens 2 Wochen (10 Arbeitstage o. Ä.) nach der BVV-Sitzung erfolgen.

Begründung:
Eine Verschriftlichung aller Antworten dient der Transparenz und der Bürgernähe, da die Zahl von nicht parteigebundenen Zuschauern in der BVV und im Streaming-Kanal keine 50 Personen übersteigt. Im Übrigen vermeidet eine schriftliche Antwort Missverständnisse nach dem Prinzip der Stillen Post und entbindet die Verordneten von der Aufgabe der
Führung von Wortprotokollen zur Dokumentation der mündlichen Beantwortung von Anfragen.“


Drucksache 1136/IX: Zu: Zum Verbleib von Steckvasen auf den bezirklichen Friedhöfen

Ich frage das Bezirksamt:
Auf Gemeinschaftsgräbern werden regelmäßig Grabvasen (Steckvasen) mit verblühten Blumen abgeräumt. Besucher:innen erwerben immer wieder neue Steckvasen.
1. Was passiert mit den abgeräumten Steckvasen?
2. Gibt es wie bei Gießkannen auch zentrale Stellen, wo gebrauchte Steckvasen für eine erneute Nutzung zur Verfügung gestellt werden?


Drucksache 1137/IX: B-Pläne für alle Innenhöfe in der Großsiedlung und einer Bebauung mit Kitas, Ärztehäusern, Stadtteilzentren und Schulgärten!

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für alle unbebauten Innenhöfe in der Großsiedlung Bebauungspläne aufzustellen und eine Bebauung mit Kitas, Ärztehäusern, Stadtteilzentren, Schulgärten, Sportanlagen oder Parkanlagen festzuschreiben.

Begründung:
In der DDR wurden alle Innenhöfe als grüne Oasen geplant und maximal dreistöckige Gebäude, wie Kitas, etc. eingeplant und errichtet. Die umliegenden Gebäude sollten Licht, Natur und Luft haben. Mit dem Abriss von Kitas entstanden in den 90igern und 00er Jahren nach § 34 BauGB bebaubare Flächen.
Heute in Zeiten von Wohnungsnot sollen nach Vorstellung des Senats Innenhöfe maximal bebaut werden, womit aber die ursprüngliche stadtplanerische Vorgabe von Licht, Luft und Natur außer Acht gelassen wird. Es findet leider auch keine Folgenanpassung an den Klimaschutz statt, obwohl die grünen Innenhöfe für Temperaturreduzierung bei steigenden Temperaturen in den kommenden Sommern geeignet wären.
Reine Verhinderungsbaupläne sind nicht zulässig. Also ist zu überlegen, welche Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanes zulässig und im Bezirk auch sinnvoll wären. An Kitas besteht ein steigender Bedarf. Auch kleinere Ärztehäuser werden in Zukunft vermutlich benötigt werden, auch
wenn es derzeit noch freie Räume in vorhandenen Ärztehäusern gibt. Auch Stadtteilzentren, Schulgärten, Sportanlagen oder Parkanlagen wären wohl bauplanungsrechtlich zulässig


Drucksache 1138/IX: Bürgerinnen und Bürger entlasten: BVV bei Konzept für Parkraumbewirtschaftung einbeziehen

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Konzeptionierung für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung die Bezirksverordnetenversammlung – insbesondere den für Verkehr zuständigen Ausschuss – einzubeziehen. Dabei sollen die folgenden Eckpunkte berücksichtigt werden:

  • Hebung der Verkehrssicherheit rund um Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen (unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Schulwegsicherheit)
  • Eindämmung des Durchgangsverkehrs in Wohngebieten
  • Konzeptioneller Einbezug von Ladestationen für E-Fahrzeuge
  • Unbürokratische Lösungen für Parkausweise für Anwohnerinnen und Anwohner bei sozialverträglicher Preisgestaltung der Gebühren für die Anwohnenden
  • Schaffung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen für Zustelldienste, Ver- und Entsorgung, Handwerkerinnen und Handwerker, Pflegedienste etc.
  • Eindämmung des LKW-Parkens an und in Wohngebieten (insbesondere von Logistikunternehmen, z. B. Märkische Allee und Hellersdorfer Straße etc.), einschließlich der Gestaltung der Tonnageregelung
  • Parkraum-Entlastung der umliegenden Straßen im Bahnhofsumfeld und an touristischen Zentren (z.B. Gärten der Welt)
  • Finanzielle Erwartungsprognosen und Zweckbindung für den Verkehrshaushalt
  • Zweijährliche Evaluation der Bewirtschaftung
  • Öffentlichkeitsarbeit und breite Information vor Einführung einer etwaigen Parkraumbewirtschaftung

Begründung:
Im Gegensatz zu anderen Berliner Bezirken gibt es in Marzahn-Hellersdorf keine Parkraumbewirtschaftung. Die bisherige Gesetzeslage ermöglicht dies bereits. Mit der Fortschreibung des Mobilitätsgesetzes wurde der Weg für den Bezirk geebnet, selbstständig tätig zu werden und ein Konzept umzusetzen. Ihre behutsame Einführung kann die Parksituation für
die Bürgerinnen und Bürger verbessern, sie entlasten und die Verkehrssicherheit erhöhen. Dieses Ziel verfolgt auch das Bezirksamt – und die Bezirksverordnetenversammlung soll daher bei der Konzeptionierung durch das Bezirksamt mit einbezogen werden.


Drucksache 1139/IX: Zu: Genehmigungsfähigkeit von Minihäusern (Tiny Houses)

Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist der Bau von Minihäusern als Wohnsitz zulässig? (Nicht als Wohnwagen, nicht als
Ferienwohnung oder als Ladung)
2. Wie viele Minihäuser wurden in den letzten drei Jahren im Bezirk als Wohnsitze
genehmigt?


Drucksache 1140/IX: Zu: Theater am Park zum Denkmalschutz!

Ich frage das Bezirksamt:
1. Prüft das Bezirksamt eine Beantragung zum Denkmalschutzstatus für das Theater
am Park?
2. Welche Vor- und Nachteile würden sich aus einem Denkmalschutzstatus ergeben?


Drucksache 1141/IX: Vogelschutzfolien an alle öffentlichen Gebäude – für nachhaltigen Vogelschutz

Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, alle Glasfronten und Fensterscheiben aller öffentlichen Gebäude nachträglich mit Vogelschutzfolie auszustatten.
Zu prüfen ist hier, ob Teilbeschichtungen mit UV-Folie, welche noch zusätzlich der übermäßigen Erhitzung der Büros entgegenwirken würden, eventuell möglich sind.

Begründung:
Glas ist durchsichtig und reflektiert bei Tageslicht wie ein Spiegel von außen Landschaften. Vögel sehen diese Glasflächen nicht als Hindernis.
Vogelschutzfolien für Fenster und Glasscheiben sind mit einer für Mensch und Vogel sichtbaren Markierung versehen. Sie verringern die tödliche Kollision von Vögeln an Glasflächen um ca. 95 %. Sie stellen damit eine wirksame Maßnahme für nachhaltigen Vogelschutz dar. Oft werden Linien- oder Punktmuster, die nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 als
hochwirksam getestet wurden, als einfache Designs als Muster auf Glas verwendet. Aber auch Werbezwecken dienende Schriftzüge, Logos oder kreative Grafiken/Muster können genauso wirksam eingesetzt werden.


Drucksache 1142/IX: Mini-Wäldchen für saubere Luft, Stadtklima und Artenvielfalt nach der Miyawaki-Methode

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen eines Versuchsprojekts eine Fläche auszuweisen, die als Mini-Wäldchen umgestaltet werden können, um die Klimaanpassung der Stadt zu verbessern. Die bezirklichen Naturschutzverbände sollen in diesem Verfahren eingebunden werden.
Für die Aufforstung der Flächen kann die Miyawaki-Methode angewendet werden. Sie ist eine der effizientesten Aufforstungsmethoden und kann auch sehr kleinräumig (ab 60m²) eingesetzt werden. Die Aufforstung auf diesen Flächen soll wenn möglich in Kooperation mit dem Citizens Forests e.V. erfolgen, der unentgeltlich Aufforstungen nach der Miyawaki-Methode im Auftrag von Kommunen durchführt.

Begründung:
Die Bepflanzung einer Fläche mit Bäumen ist eine der effizientesten Methoden, um Kohlendioxid zu binden und damit etwas gegen den Klimawandel zu tun. Natürliche Wälder sind die Heimat für viele Tiere und Insekten. Aufforstung ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt bei in Marzahn Hellersdorf.
Die Miyawaki Methode:
Durch die spezielle Bodenvorbereitung erreicht man ein sehr schnelles Wachstum von mindestens einem Meter pro Jahr. Verschiedene einheimische Pflanzenarten werden optimal kombiniert. Ein derartiger Wald hat eine bis zu 30-fach bessere Kohlendioxidabsorption im Vergleich zu einer Monokulturplantage. Nach circa drei Jahren entsteht ein autarker, natürlicher und einheimischer Wald. Die Miyawaki-Methode wurde weltweit durch das Engagement von Shubhendu Sharma bekannt. Das von ihm ins Leben gerufene Projekt Afforestt setzt die Miyawaki-Methode bereits seit 2011 erfolgreich ein und hat schon über 138 Wälder in zehn Ländern aufgeforstet.
Die Kernpunkte der Miyawaki-Methode auf einem Blick:
• Bis zu 30-fach höhere Individuendichte als in herkömmlichen Pflanzungen.
• Mindestens 25 verschiedene einheimische Arten wurden in demselben Gebiet gepflanzt.
• Wesentlich bessere Geräusch- und Staubreduzierung der Umwelt.
• Bis zu 30-fach bessere Kohlendioxidabsorption im Vergleich zu einer
Monokulturplantage.
• Wachstum von mindestens einem Meter pro Jahr.
• Nach circa drei Jahren entsteht ein autarker, natürlicher und einheimischer Wald.
Es kann komplett auf Kunstdünger verzichtet werden, der neue Wald ernährt sich selbst und unterstützt die lokale Artenvielfalt.
Quelle für weitere Informationen: https://www.citizens-forests.org/


Drucksache 1143/IX: S-Bahnhof Springpfuhl: Solar statt Asbest

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird empfohlen, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, ob eine Photovoltaik-Anlage (PV) auf dem neu zu errichtenden Dach des S-Bahnhofes Springpfuhl installiert werden kann.
Bei der Prüfung wird gebeten, die Naturschutzverbände mit einzubeziehen, um die Energiewende Hand in Hand mit dem Artenschutz umzusetzen.
Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, inwieweit für die Anlage auch
Bürger:innenbeteiligung umgesetzt werden kann, zum Beispiel mit Solarbausteinen oder Energiegenossenschaften.

Begründung:
Berlin hat sich Klimaneutralität zum Ziel gesetzt. Der Ausbau der Photovoltaik soll hierbei in Zukunft einen bedeutenderen Anteil der erneuerbaren Energien stellen. Raum für großflächige PV-Anlagen ist jedoch rar in Berlin. Die Dachfläche des S-Bahnhofs ist groß genug für leistungsstarke PV-Anlage.
Außerdem sollte bei größeren Energie-Projekten der Artenschutz immer mitgedacht werden. Erneuerbare Energie aus PV-Anlagen würde die Stadt dem Ziel klimaneutral einen weiteren Schritt näherbringen und gleichzeitig dem Projekt Sonnenenergie und Artenschutz ein Gesicht geben.


Drucksache 1144/IX: Schulgärten für jede Grund- und Gemeinschaftsschule

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Schulen, die Schulgärten einrichten möchten, zu unterstützen. Ist ein Schulgarten nicht direkt am Standort umsetzbar, sollte im Bereich der Großsiedlungen die Nutzung von Innenhöfen geprüft werden, auch um dort eine unangemessene Bebauung zu verhindern.

Begründung:
Ein Schulgarten ist ein für Aus- und Weiterbildungszwecke angelegter Garten. Er ist ein pädagogisches Mittel, um Wissen über Gartenbau und Landwirtschaft sowie über Natur und Umwelt zu vermitteln.
In der DDR war der Unterricht von der ersten bis zur vierten Klassenstufe Pflicht. In Baden-Württemberg gibt es nach einer repräsentativen Umfrage an fast 40 % aller Schulen einen Schulgarten.


Drucksache 1145/IX: Potentialprüfung tiefe Geothermie am Standort Heizkraftwerk Marzahn

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für eine Prüfung des Potentials für Erdwärmetiefbohrungen (tiefer Geothermie) einzusetzen, speziell am Standort des Heizkraftwerks Marzahn.

Begründung:
München baut derzeit das größte Fernwärmekraftwerk mittels tiefer Geothermie und einer Leistung von 800 MW. Das neue Geothermiekraftwerk ist das sechste Kraftwerk in München. Geothermie soll in München bis 2040 den Großteil der Fernwärme übernehmen. Die Stadt München finanziert die Erneuerbaren Strategie des Stadtwerks mit einem Budget von neun Milliarden Euro. Auch Berlin liegt in einem Geothermiegebiet, dem Norddeutschen Becken. Potsdam plant eine Pilotanlage.
Allein mittels Fahrradstreifen wird sich der Klimawandel nicht bekämpfen lassen, so erzeugen Fahrradstreifen nur sehr begrenzt Energie und speziell Wärme.


Drucksache 1146/IX: Jugendplätze

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für Jugendliche speziell ansprechende Jugendplätze zu bauen. In der schwedischen Stadt Umeå wurde nach den Wünschen von Jugendlichen für einen Jugendplatz gefragt. Nach diesem Vorbild sollte Marzahn Hellersdorf auch Jugendlichen einen Platz in der
Öffentlichkeit geben. Mindestens das Kinder- und Jugendparlament soll aktiv am Verfahren beteiligt werden.

Begründung:
Spielplätze sind für Kinder. Befinden sich Jugendliche Gruppen dort, wird dies meist als störend wahrgenommen. In Umeå wurden kreisförmige überdachte Sitzgelegenheiten und Bluetooth-Boxen verbaut. Zudem wird der Ort abends beleuchtet.


Drucksache 1147/IX: Zu: Ausbildungsplätze im Kita-Bereich

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Ausbildungsplätze zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gibt es an Kitas in Marzahn-
Hellersdorf?
2. Inwieweit wird dabei über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet?


Drucksache 1148/IX: Zu: Betreuung ukrainischer Kinder

Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es oder wird es in den kommenden Monaten eine Lücke bei der Kinderbetreuung in
Kitas in Marzahn-Hellersdorf geben?
2. Was plant das Bezirksamt, um eine etwaige Lücke bei der Kinderbetreuung zu schließen?


Drucksache 1149/IX: Allen Marzahn-Hellersdorfer:innen Mitgestaltung gewährleisten

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, umfassend geeignete Möglichkeiten zur Beteiligung von Migranti:innen, an gesellschaftlichen Mitgestaltungsprozessen zu schaffen.

Begründung
Der Beteiligung aller im Bezirk lebenden Menschen muss zu diesem Thema eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gerade für Migrant:innen sind sowohl der Zugang als auch die Mitwirkungsmöglichkeiten unzureichend erschlossen. Dies hat verschiedenste Ursachen, sie reichen von individuellen, über strukturelle bis hin zu ideologischen Situationen. Eine Einbindung von Migrant:innen durch den Abbau von bestehenden Hemmnissen und einem verstetigtem begleitenden Informations- und Beratungsangebotes stärkt sowohl die demokratischen Grundlagen als auch unser Gemeinwesen.


Drucksachen 1150/IX: Zu: Verschleppte Sanierungen von Schulen in Marzahn-Hellersdorf und finanzielle Auswirkungen auf den Bezirk

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Wieviel der im Jahr 2022 dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Mittel für bauliche Unterhaltung wurden ausgegeben?
2. Welche geplanten Maßnahmen konnten im Bereich baulicher Unterhalt für Schulen im Jahr 2022 nicht realisiert werden?
3. Wann hat das Bezirksamt die betreffenden Schulen, den Ausschuss, die
Öffentlichkeit und den Senat über die nicht verausgabten Mittel informiert?
4. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Nichtabruf von Mitteln des baulichen Unterhalts für den künftige Bezirkshaushalte?
5. Wie stellt das Bezirksamt zukünftig sicher, dass der bauende Bereich (Hochbau) Schulen, Schul- und Hauptausschuss sowie die Öffentlichkeit umfänglich und frühzeitig über die geplanten und verausgabten sowie nicht verausgabten Mittel informiert?


Drucksache 1156/IX: Zu: Wie ist der Stand der Eingänge beim Finanzamt bezüglich der Neuberechnung der Grundsteuer?

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Wie viele Anträge sind bereits eingegangen?
2. Wie viele Anträge stehen noch aus?
3. In welchem Zeitraum werden diese Anträge bearbeitet?
4. Steht dafür ausreichend Personal zur Verfügung?

Begründung der Dringlichkeit:
Mit der Reform der Grundsteuer werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt. Die Grundsteuer kann in ihrer jetzigen Form
übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden und wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Dies betrifft ca. 36 Mio. Grundstücke in Deutschland. Derzeit werden die Einnahmen durch die Grundsteuer auf ca. 15 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Das öffentliche Interesse an dieser rechtlichen Neuerung ist daher enorm. Weiterhin ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31.01.2023 abzugeben. Medienberichten zufolge sind in Berlin erst 40,6% der abzugebenden Grundsteuererklärungen eingegangen. Angesichts des
zeitnahen Fristendes und der geringen Anzahl an bereits eingegangenen Erklärung ist die Dringlichkeit geboten.

Zu: Wie ist der Stand der Eingänge beim Finanzamt bezüglich der Neuberechnung der Grundsteuer?

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Anträge sind bereits eingegangen?
  2. Wie viele Anträge stehen noch aus?
  3. In welchem Zeitraum werden diese Anträge bearbeitet?
  4. Steht dafür ausreichend Personal zur Verfügung?

Begründung der Dringlichkeit:

Mit der Reform der Grundsteuer werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt. Die Grundsteuer kann in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden und wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Dies betrifft ca. 36 Mio. Grundstücke in Deutschland. Derzeit werden die Einnahmen durch die Grundsteuer auf ca. 15 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Das öffentliche Interesse an dieser rechtlichen Neuerung ist daher enorm. Weiterhin ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31.01.2023 abzugeben. Medienberichten zufolge sind in Berlin erst 40,6% der abzugebenden Grundsteuererklärungen eingegangen. Angesichts des zeitnahen Fristendes und der geringen Anzahl an bereits eingegangenen Erklärung ist die Dringlichkeit geboten.

Zu: Deutschpflicht an Schulen – Wie bitte?

Ich frage das Bezirksamt:

1. Sollen Lehrkräfte oder Schüler:innen die Deutschpflicht auf dem Schulhof kontrollieren?

2. Welche Konsequenzen drohen den Schüler:innen, wenn sie Worte wie Cringe, Weird und awkward benutzen? Erfolgt der Schulverweis oder genügt bei Erstvergehen nur ein Tadel?



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