Newsletter Juni 2020

Datum: 19. Juni 2020 | Kategorie: Aktuelles, Newsletter

Liebe Marzahn-Hellersdorferinnen und Marzahn-Hellersdorfer,

am 18. Juni 2020, hat die letzte BVV-Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause begonnen.

Unter anderem haben wir die Themen Pop-Up-Radwege, Kino Sojus und Bibliotheken auf die Tagesorndung gesetzt.

Sie glauben wir haben ein Thema übersehen? Sprechen Sie uns an! Per Mail, telefonisch oder persönlich in unserer Bürgersprechstunde.

Herzliche Grüße

Ihre SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf

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Drucksache 2050/VIII – Personelle Voraussetzung für die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes schaffen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zwei Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Radverkehr einzustellen. Ihre Aufgaben sind die Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung und die Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen im Senat.

Begründung:

Das Berliner Mobilitätsgesetz soll die Zukunft der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einer wachsenden Metropole gestalten. Dazu gehört, den Radverkehr für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv, sicher und effizient zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Berliner Bezirke auch Stellen zur Radverkehrsplanung in den Bezirksämtern schaffen.

In Marzahn-Hellersdorf sind die Stellen für zwei Radverkehrsplaner/-innen derzeit nicht besetzt. Aus diesem Grund muss sich das Bezirksamt mit größerem Druck um die Besetzung der Stellen bemühen.

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Drucksache 2051/VIII – Gedenkortgestaltung des Anstaltsfriedhofs der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Wuhlgarten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den als „geschlossener Friedhof Wuhlgarten“ (siehe Internetseite „Friedhöfe“ des Bezirksamtes) aufgelisteten Friedhof in der geschützten Grünanlage am Buckower Ring wieder als Friedhofsanlage sichtbar zu machen. Dabei sind zumindest der, vor vielen Jahren noch sichtbare, Grundriss der früheren Kapelle sowie die einzelnen Grabfelder (159 Einzelgräber und 17 m² große Massengrabfläche) sichtbar zu machen.

Zur Finanzierung der Umsetzung sollte das Bezirksamt versuchen, finanzielle Mittel durch das Land und die Kriegsgräberfürsorge zu beantragen.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist im Dezember 2020 ein Bericht über die Aktivitäten dieses Anliegens zu übergeben.

Begründung:

Der als Grünanlage verwilderte ehemalige Anstaltsfriedhof der 1893 gegründeten „Anstalt für Epileptische Wuhlgarten bei Biesdorf“ sollte unbedingt wieder eine würdige Gestaltung in dieser Grünanlage erhalten.

2017 wurde auf Initiative der Interessengemeinschaft der Krankenhauskirche, finanziert vom Wuhlgarten-Hilfsverein für psychisch Kranke e.V. und unterstützt von der Historischen Kommission Marzahn-Hellersdorf am Eingang zu der Grünanlage zwar eine Stele mit dem Hinweis zu dem ehemaligen Anstaltsfriedhof errichtet. Diese kann aber kein Ersatz für den noch als „geschlossener Friedhof“ im Bezirk registrierten Friedhof sein.

In der Vorlage zur Kenntnisnahme – Abschlussinformation zur DS 1691/VII – hat das Straßen- und Grünflächenamt schon 2015 mitgeteilt, dass auch das SGA ein Interesse an der denkmalgerechten Umsetzung des Anliegens hat. Entsprechende Unterlagen dazu wurden schon beim Bau des ukb gefunden und damals dem Bezirksamt (Heimatmuseum) übergeben.

Es ist dringend notwendig, dass wir es nicht mehr zulassen, dass Gedenkstätten, die auf die Gräueltaten des Hitlerregimes hinweisen, verkommen.

(Siehe auch die 2014 erschienene Broschüre „Die Heil- und Pflegeanstalt Wuhlgarten 1933 – 1945 – Ein Ort bekennt sich zu seiner Vergangenheit“)

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Drucksache 2053/VIII – Schaffung zusätzlicher HzE-Einrichtungen nach § 34 SGB VIII in Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Träger der freien Jugendhilfe bei der Schaffung zusätzlicher (vollstationärer) HzE-Einrichtungen (Jugendwohnen, betreutes Einzelwohnen, Heimunterkünfte oÄ) nach § 34 SGB VIII in Marzahn-Hellersdorf zu unterstützen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bezirkseigene Vorhalteflächen zur Installation solcher Unterkünfte genutzt und ggf. in das Fachvermögen Jugend übertragen werden können.

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber Investoren in bezirklichen Wohnungsneubau die Schaffung solcher Unterkünfte anzuregen. Die AG nach § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ ist an diesen Überlegungen umfangreich zu beteiligen.

Begründung:

Marzahn-Hellersdorf weist die höchsten Ausgaben im HzE-Bereich (§ 27 ff SGB VIII + § 35a SGB VIII) berlinweit auf und belegt insbesondere im vollstationären Bereich im bezirklichen Vergleich den vordersten Platz.

Die bisherigen im Bezirk vorgehaltenen Unterkünfte und Plätze können den gleichzeitigen Bedarf derzeit nicht ausreichend bedienen. Die Sozialpädagog/-innen in den RSD-Teams müssen daher auf Unterkünfte in anderen Bezirken und außerhalb von Berlin zurückgreifen. Damit werden die betreffenden Kinder und Jugendlichen nicht nur aus ihrem gewohnten (schulischen) Lebensumfeld herausgerissen, die Unterkünfte sind oft auch kostenintensiver. Die nur Wenigen im Bezirk zur Verfügung stehenden Einrichtungen in einem Bezirk multiplizieren dafür den Preis in Marzahn-Hellersdorf.

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Drucksache 2065/VIII – Installation zusätzlicher Spielstraßen in Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, temporäre Spielstraßen in Marzahn-Hellersdorf zu schaffen, um zusätzliche Spielflächen für Kinder und Jugendliche (während der Corona-Pandemie) zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, dies als Test zur Einrichtung dauerhafter Spielstraßen zu nutzen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, ist für ein gemeinsames und ausgiebiges Spielen und für die Gestaltung der Freizeit von Kindern und Jugendlichen mehr Platz als üblich notwendig. Die Schaffung temporärer Spielstraßen kann dabei helfen, zusätzlichen Spielraum herzustellen.
 

Mit dem zunehmenden Wachstum und Urbanisierung des Bezirkes wird es für Bürgerinnen und Bürger wichtig, sich Flächen zur freizeitlichen Nutzung zurück zu erobern. Ohnehin gibt es in Marzahn-Hellersdorf Stadtteile, die nur wenig Spielplätze für Kinder und Jugendliche bergen. Das Bezirksamt soll die temporäre Schaffung von Spielstraßen daher als Erprobungsphase nutzen, um zu ermitteln an welchen Standorten auch dauerhafte Spielstraßen eingerichtet werden können.

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Drucksache 2068/VIII – Sportvereine im Zuge der Corona-Pandemie unterstützen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den im Bezirk ansässigen Sportvereinen die Nutzung der Sporthallen auch während der anstehenden Sommerferien zu ermöglichen.
Dazu wird das Bezirksamt ersucht, die dafür notwendigen Reinigungsleistungen zu beauftragen und zu finanzieren.

Begründung:

Insbesondere nach dieser langen Phase der sozialen Distanz und der Reduzierung der Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben brauchen die Bürgerinnen und Bürger wieder Angebote, mit denen sie einen abwechslungsreichen und aktivierenden Alltag gestalten können. Der Vereinssport trägt dazu bei.

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Drucksache 2071/VIII – Parkmöglichkeiten für Pkw auf der Märkischen Allee statt für Lkw

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Abteilung des Senats zu beantragen, dass auf beiden Seiten der Märkischen Allee streckenweise ausschließlich die Möglichkeit zum Parken von Pkw besteht und dort keine Lkw parken dürfen.

Begründung:

Auf der Märkischen Allee sind vorwiegend an den Wochenenden und Feiertagen beide Straßenseiten vollständig mit Lkw zugeparkt.

Da die Parkmöglichkeiten für die Anwohner/-innen der Straße zum Parken ihrer Pkw begrenzt sind, sollte diesen wenigstens auch die Möglichkeit gegeben werden, auch auf dem öffentlichen Straßenland einen Parkplatz zu finden.

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Drucksachen 2075/VIII – Raus aus den Gewerbemieten – für nachhaltige Bibliotheksstandorte in Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie alle sechs Bezirksstandorte in andere Besitzverhältnisse respektive alternative Mietvertragsverhältnisse mit einer zehnjährigen Mindestmietdauer bei gleichbleibenden Mietkosten überführt werden können.

Der Prüfbericht ist der BVV bis 31.12.2020 in schriftlicher Form vorzulegen.

Begründung:

Eine schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus hat ergeben, dass mindestens drei der sechs Bibliotheken in Marzahn-Hellersdorf in Gewerbemietverträgen sind. Da öffentliche Bibliotheken keine per se gewerblichen Einrichtungen sind, ist es kaum nachvollziehbar, dass die Bibliotheken des Bezirks unter gewerblichen Mietverträgen sind. Um einem exorbitanten Anstieg der Mieten und einer Verdrängung der Bibliotheken aus attraktiven Standorten entgegenzuwirken, sollten die bestehenden Eigentums- und Mietverhältnisse überdacht und ggf. entsprechend in ein sozialverträglicheres Verhältnis überführt werden.

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Drucksache 2076/VIII – Prüfung der Einrichtung eines Bibliotheksbusses in Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines mobilen Bibliotheksbusses abermalig zu prüfen. Dabei sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
Ankauf eines Fahrzeuges unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, technische Ausstattung und Anbindung an das Internet, Personalausstattung, Unterhaltung, Anfahrtsstellen, Herrichtung eines zusätzlichen Lagerdepots für zusätzliche Bücher.

Folgende relevante Akteur/-innen aus dem Bezirk sind bei der Eruierung einer solchen Prüfung zu berücksichtigen: Lesenetzwerk Marzahn-Hellersdorf, Netzwerk Schulbibliotheken.

Desweiteres wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob Fördermittel der Europäischen Union, der Bundesregierung oder des Landes Berlin eingeworben werden können.

Begründung:

Kultur und Weiterbildung spielten bei der Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne bislang eine sehr untergeordnete Rolle. Auch die Ausstattung mit zusätzlichem Personal ist in Marzahn-Hellersdorf für diese Bereiche nicht selbstverständlich.

Die sechs öffentlichen Bibliotheksstandorte im Bezirk leisten großartige Arbeit und erfreuen sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit. Die derzeitige Legislaturperiode zeigt jedoch auch, dass es um die nachhaltige Sicherung der Bibliotheksstandorte nicht sonderlich gut bestellt ist. Prekäre Mietbedingungen einschließlich schlechter Sanitäranlagen und steigende Mieten sind zum Teil selbstverständlich.

Auch die Konzipierung und Umsetzung unkonventioneller Ideen – etwa die Schaffung eines Bibliotheksbusses – wurden in Marzahn-Hellersdorf bislang nicht weiterverfolgt. In anderen Bezirken sind mobile Bibliotheksangebote bereits selbstverständlich. Insbesondere die weitläufigen Siedlungsgebiete könnten von der Installation eines solchen Angebotes besonders stark profitieren. Mobile Lesungen oder andere Veranstaltungsformate sind auf diese Weise ebenfalls möglich, genauso wie die Kooperation mit anderen soziokulturellen Einrichtungen.

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Drucksache 2077/VIII – Schaffung von bezahlbarem Wohnen für Studierende

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei zukünftigen Projekten zum Wohnungsneubau und der Verdichtung von Wohnraum gegenüber Investoren dafür einzusetzen, einen Anteil des zu schaffenden Wohnraums als besonders günstigen Wohnraum für Studierende einzurichten. Dabei soll das Bezirksamt die Möglichkeit in Betracht ziehen, in Kooperation mit Interessenvertretungen von Studierenden zusammenzuarbeiten.

Begründung:

Auch in Marzahn-Hellersdorf nimmt die Zahl der Studierenden zu. Durch das starke Wachstum der Berliner Hochschulen und Universitäten ist, auch in Zukunft, mit einem erhöhten Zuzug von Studierenden zu rechnen. Gleichwohl der Wohnungsmarkt in Marzahn-Hellersdorf vergleichsweise günstig ausfällt, leben nur wenige Studierende im Bezirk. Das Studierendenwohnheim in der Oberfeldstraße in Berlin-Biesdorf ist besonders prominent.

Die Schaffung von zusätzlichem und bezahlbarem Wohnraum für Studierende hat in der Regel eine positive Auswirkung auf die Entwicklung von Stadtteilen. Studierende verbleiben nach dem Erreichen ihres Abschlusses oft an dem Wohnort, an dem sie bis zur Beendigung ihres Studiums gelebt haben. Auch die Bindung von Fachkräften für die Zukunft ist daher ein wichtiges Argument, attraktiven Wohnraum für Studierende in Marzahn-Hellersdorf zu entwickeln.

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Drucksache 2078/VIII – Zum Grundstücksgeschäft des ehemaligen Kinos Sojus am Helene-Weigel-Platz

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1. Wie lautet der aktuelle Stand zur Veräußerung der Flächen am östlichen Helene- Weigel-Platz (Bereich des ehemaligen Kinos Sojus), auch unter Berücksichtigung folgender Parameter: Zeitschiene, anvisierte Nutzungsform, Herausforderungen, Beteiligung der Öffentlichkeit?

2. Ist der in der BA-Vorlage vom 21.03.2019 benannte Interessent trotz der bisherigen Schwierigkeiten weiterhin an einer Realisierung des Konzeptes für das Grundstück interessiert, falls nein, gibt es andere Interessenten oder Optionen?

3. Sieht das Bezirksamt noch eine Notwendigkeit der Umsetzung des vorgelegten Konzepts zur Bebauung des Grundstücks? Falls nein, welche anderen Konzepte oder Ideen zur Nutzung anvisiert das Bezirksamt?

4. Wie wird sichergestellt, dass das Grundstück auch seinem ursprünglichen Zweck als soziokultureller Knotenpunkt des Bezirks dient?

5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gestaltung des Grundstücks einzubeziehen?

Begründung:

Das aktuelle Konzept des Bezirksamtes zur städtebaulichen Entwicklung des Grundstücks Kino Sojus entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Um das städtebauliche Entwicklungskonzept des Bezirksamtes am genannten Standort zu realisieren, wäre der Verkauf von Grundstücken notwendig gewesen, die im Besitz des Landes Berlin sind. Eine Vorgabe des Senats verbietet dem Land Berlin jedoch, Grundstücke an private Investoren zu verkaufen. Diese Entwicklung hat das Bezirksamt in seinen bisher vorgelegten Konzepten nicht vorhergesehen.

Die bisherigen Absichten und Aktivitäten des Bezirksamtes zum Umgang mit der Fläche des östlichen Helene-Weigel-Platzes (Bereich des ehemaligen Kinos Sojus) sind nicht zufriedenstellend. Die BA-Vorlage vom 21.03.2020 klärt abermals darüber auf, welche inhaltlichen Ideen das Bezirksamt mit der Veräußerung der bezirkseigenen Flächen anvisiert. Der Erschließungsvertrag sieht es neben einem Wege- und Parksystem vor allem vor, einen Einzelhandelsmarkt für Lebensmittel (Vollsortimenter) sowie Wohnungen für betreutes Wohnen herzurichten.

Das Bezirksamt schätzt die derzeitigen Nahversorgungsmöglichkeiten rund um den Helene-Weigel-Platz als ungenügend ein. Ob das in Anbetracht des gerade überholten Neusortiment eines Supermarktes am Bahnhof Springpfuhl so ist und von der Bevölkerung geteilt wird, wäre abermals zu prüfen. Verschiedene Ausschüsse haben sich Ende vergangenen Jahres mit der „Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Information über den Abschluss eines städtebaulichen/ Erschließungsvertrages für den Bereich des östlichen Helene-Weigel-Platzes (Bereich des ehemaligen Kinos Sojus) sowie zur Vorbereitung der hiermit zusammenhängenden Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung sowie zur Veräußerung von bezirklichen Grundstücken“ eingehend beschäftigt. Auch alternative Ideen zur bisherigen Erschließung wurden dabei diskutiert (Kultur, Schaffung soziokultureller Einrichtungen etc.).

Der Helene-Weigel-Platz gehört zu einem der wichtigen Zentren des Bezirks, dessen Entwicklung für die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner wichtig ist. Aus diesem Grund soll das Bezirksamt Auskunft über den aktuellen Stand der Verkaufsabwicklung geben und Alternativen zur Nutzung offenlegen.

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