
Zum Elsterwerdaer Platz – KA-094/VIII
Liane Ollech
Ich frage das Bezirksamt:
- Hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterent-wicklung des Elsterwerdaer Platzes?
- Wenn ja, seit wann arbeitet das Bezirksamt an Konzepten zur Weiterentwicklung des Elsterwerdaer Platzes?
- Wurden diesbezüglich alte Pläne aufgenommen, nach denen auf der Freifläche vor der Polimedica-Klinik ein Bürgerhaus entstehen sollte?
- Ist es zutreffend, das nach „Mundpropaganda“ dort ein weiteres Ärztehaus entstehen soll?
- Wenn zu Punkt 1 nein, wie gedenkt das Bezirksamt die weitere Entwicklung des Elsterwerdaer Platzes voran zu treiben?
Frage 1:
Hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterent-wicklung des Elsterwerdaer Platzes?
Ja, das Bezirksamt hat auf der Grundlage der städtebaulichen Planungen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd den Bebauungsplan XXI-31 aufgestellt. Dieser wurde im Sinne einer zügigen Verfahrensführung und unter Berücksichtigung der Vielzahl der
Probleme seiner Zeit geteilt. Es wurden die Bebauungspläne XXI-31a, XXI-31b und XXI-31c weitergeführt und festgesetzt. Auf der Grundlage der rechtsverbindlichen Bebauungspläne erfolgte die bisherige Entwicklung der Bauflächen am Elsterwerdaer Platz.
Frage 2:
Wenn ja, seit wann arbeitet das Bezirksamt an Konzepten zur Weiterentwicklung des Elsterwerdaer Platzes?
Das Bezirksamt verfolgt bisher weiter die Zielstellung dieser Bebauungspläne. Eine Ausnahme bildet die Fläche zwischen Arno-Philippsthal-Straße, Weißenhöher Straße, Minsker Straße und Stadtpark. Für diese Flächen wurde der Bebauungsplan XXI-32a-1 eingeleitet. Im Gegensatz zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-32a als Mischgebiet sieht der Bebauungsplan XXI-32a-1 die Festsetzung als Wohngebiet vor, insbesondere unter Berücksichtigung des Wohnraumbedarfes im Land Berlin. Derzeitig wird die Festsetzung vor-bereitet. Das Vorhaben befindet sich in Umsetzung.
Weiter konzeptionelle Planungen sind derzeitig nicht vorgesehen.
Frage 3:
Wurden diesbezüglich alte Pläne aufgenommen, nach denen auf der Freifläche vor der Polimedica-Klinik ein Bürgerhaus entstehen sollte?
Für diese Fläche gilt der Bebauungsplan XXI-31b. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der hier gemeinten Freifläche um die westliche Fläche handelt. Diese ist als Baufläche festgesetzt. Beabsichtigt ist eine Kerngebietsnutzung. Das Grundstück wird derzeitig entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die BIM vermarktet. Innerhalb des festgesetzten Fußgängerbereiches nördlich der Polimedica-Klinik befindet sich darüber hinaus eine Kerngebietsfläche, die als „Stadthaus“ bezeichnet ist. Hier sollen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes u.a. kulturelle, soziale und gastronomische Einrichtungen vorgesehen werden. Diese wird nicht in Frage gestellt
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass nach „Mundpropaganda“ dort ein weiteres Ärztehaus entstehen soll?
Das ist nicht bekannt. Zwischenzeitlich gab es mehrere Anfragen von unterschiedlichen
Investoren. Im Gespräch waren u.a. Ärztehäuser und studentisches Wohnen.
Frage 5:
Wenn zu Punkt 1 nein, wie gedenkt das Bezirksamt die weitere Entwicklung des Elsterwerdaer Platzes voran zu treiben?
entfällt
Dagmar Pohle
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