Zur Antwort auf die KA-011/VIII – Zur Änderung im ÖPNV nach dem Fahrplanwechsel im Dezember – KA-024/VIII
Christiane Uhlich
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde das Schreiben der BVG beigefügt. Dieses Schreiben gibt den Grund der BVG für die Veränderungen an, jedoch beantwortet es aber in keinem Fall die Fragen der Kleinen Anfrage.
Ich frage das Bezirksamt:
- Wurden bei diesen Änderungen auch Vertreter des Bezirksamtes mit einbezogen?
- Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, auch weiterhin auf die Notwendigkeit einer direkten Anbindung an den BER zu dringen?
- Wenn ja, wie wird es das machen?
O.g. Kleine Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
- Wurden bei diesen Änderungen auch Vertreter des Bezirksamtes mit einbezogen?
Das Bezirksamt wurde über die Änderungen mit Schreiben vom 02. November 2016 informiert. Zuständiger Aufgabenträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUmVerKlim). Der Bezirk wurde nicht in den Planungsprozess einbezogen.
- Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, auch weiterhin auf die Notwendigkeit einer direkten Anbindung an den BER zu dringen?
Zuständiger Aufgabenträger ist die SenUmVerKlim. Das Bezirksamt ist an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes interessiert, sofern dies nicht zu qualitativen oder quantitativen Einschränkungen des bestehenden Angebotes führt.
- Wenn ja, wie wird es das machen?
Die Beauftragung und Finanzierung des Angebotes erfolgt durch SenUmVerKlim. Dennoch soll dieses und weitere Anliegen u.a. Gegenstand der AG ÖPNV werden.
Johannes Martin
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