Zur Zwischenbilanz nach der Wiedereröffnung – Schloss Biesdorf, ein Erfolg? – 0350/VIII

Datum: 14. Juni 2017 | Kategorie: Aktuelles, Anfragen, Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

Große Anfrage von Jennifer Hübner und Christiane Uhlich zur BVV am 22.06.2017

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Auslastung und Angebote des Schlosses Biesdorf nach der Wiedereröffnung?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Vielfalt der Angebote und das Engagement für das Haus seitens der Grün GmbH ein?

 

  1. Werden die kulturellen Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Bürgerinnen und Bürger aus Sicht des BA ausreichend berücksichtigt?

 

  1. Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt zur Zukunft des Schlosses diesen als kulturellen, aber auch soziokulturellen Standort im Bezirk zu fördern?

 

  1. Welche Schritte und Maßnahme sind dazu wann mit wem geplant?

 

Begründung:

Mit der Wiedereröffnung des „Schlosses Biesdorf“ hat der Bezirk im vergangenen Jahr einen weiteren herausragenden kulturellen Ort bekommen. Als Betreiber wurde damals die Grün GmbH gefunden, die es jetzt als „Zentrum für Kunst im öffentlichen Raum Schloss Biesdorf  (ZKR)“  nutzt. Das damalige Ziel des Ausbaus des Obergeschosses war, unter anderem  die vielen eingelagerten DDR-Kunstwerke im Kunstarchiv Beeskow der Öffentlichkeit wieder sichtbar zu machen und ein soziokulturelles Zentrum für den Bezirk zu schaffen.  Nun hat die Grün GmbH ihre zweite Ausstellung im April eröffnet (1. Ausstellung mit dem Thema „Landschaft“,  2. Ausstellung mit dem Thema „Zwischenräume“). Beide Ausstellungen vereinen Bilder von Künstlern der Gegenwart und Bilder aus dem Kunstarchiv Beeskow und stellen einen hohen Anspruch an das künstlerische Verständnis des Betrachters dar. Interessante Vorträge bzw. Veranstaltungen werden vorwiegend für ein sehr ausgewähltes Publikum angeboten. Sie sind somit nicht unbedingt für die Anwohnerinnen und Anwohner des Bezirkes ein großer Anziehungsmagnet. Nur im eingeschränkten Umfang ist das o.g. Ziel eines Veranstaltungsortes für alle Anwohnerinnen und Anwohner damit erreicht.



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