Zur Anwesenheit von Mitgliedern des Bezirksamtes in den Sitzungen der Ausschüsse
Datum: 23. März 2017 | Kategorie: Anfragen
Große Anfrage von Klaus Mätz zur BVV am 23.03.2017
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Fühlt sich das Bezirksamt der Geschäftsordnung der BVV und dem § 14 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes verpflichtet?
- Wenn ja, warum mussten die letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne das zuständige Mitglied des Bezirksamtes bzw. ohne Vertretung durch kompetente Verwaltungsmitarbeiterinnen/Verwaltungsmitarbeiter des Bezirksamtes stattfinden?
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