Parkverbot auf der Straße am Rosenhag
Antrag von Christiane Uhlich zur BVV am 23.03.2017
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, auf der Straße Am Rosenhag von der Hönower Straße bis zur Kieler Straße ein versetztes Parkverbot einzurichten. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob das Bezirksamt eine Möglichkeit sieht, eine gesonderte Parkfläche für die Pkw der Besucher des Sportplatzes einzurichten.
Begründung:
Zeitweilig ist die genannte Straße beidseitig zugeparkt, so dass ein Durchfahren für Fahrzeuge jeglicher Art sehr erschwert wird. Auch die Ausfahrten aus den Grundstücken sind sehr oft zugeparkt. Da der Sportplatz von vielen Sporttreibenden, die mit einem Pkw kommen, genutzt wird, sollte versucht werden, eine getrennte Parkfläche für das Parken der Autos von Sportplatzbenutzerinnen und -benutzern einzurichten.
Ein gleichlautender Antrag mit Beschlussempfehlung des Ausschusses für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftplanung – DS 2416/VII – wurde in der Sitzung der BVV der VII. Wahlperiode am 29.09.2016 in den für Verkehr zuständigen Ausschuss der VIII. Wahlperiode überwiesen.
Gemäß Beschluss der BVV zu DS 0126/VIII vom 23.02.2017 ist dieser jedoch nicht weiter zu bearbeiten.
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