Newsletter April 2021

Datum: 29. April 2021 | Kategorie: Aktuelles, Newsletter

Liebe Marzahn-Hellersdorferinnen, liebe Marzahn-Hellersdorfer,

bereits das vierte Mal tagt die Bezirksverordnetenversammlung am heutigen Tag digital.

Seit der März-BVV sind viele wichtige Themen auf die sozialdemokratische Agenda gerückt – allem voran natürlich die Testsituation hier im Bezirk. Obwohl am Dienstag eine weitere Teststelle im FFM eröffnet hat, reicht die Kapazität nicht aus. Daher setzt sich die SPD-Fraktion auch in dieser BVV dafür ein, die Testsituation zu verbessern.

Ein weiteres Thema ist natürlich die Lage nach Kippen des Mietendeckels seitens des Bundesverfassungsgericht. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag das Bezirksamt auf, eine temporäre Beratungsstelle einzurichten, an die sich Betroffene mit Ihren Fragen und Anliegen unbürokratisch wenden können.

Alle Anträge der SPD-Fraktion hier zusammenzufassen, würde den Rahmen sprengen, daher scrollen Sie gerne runter und lesen Sie selbst.

Bei Fragen oder Anliegen, können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen.

Genießen Sie die begonnenen Sommertage, bleiben Sie gesund!

Ihre SPD-Fraktion

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Drucksache 2609/VIII: Mieterinnen und Mieter schützen im Bezirk – Zu den Folgen der Abschaffung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht

Die BVV möge beschließen: 

Das Bezirksamt wird ersucht, nach Möglichkeiten zu suchen, die die Folgen der Abschaffung des Berliner Mietendeckels für die Mieterinnen und Mieter im Bezirk abfedern. Dazu wird das Bezirksamt aufgefordert, eine zentrale Anlaufstelle speziell zu dem Entscheid vom Bundesverfassungsgericht und dessen Folgen einzurichten, welche etwaige Sorgen und Fragen von (betroffenen) Mieterinnen und Mietern etwa in Form einer Erstberatung entgegennimmt und an entsprechende Ansprechpartner/-innen im Bezirk vermittelt (etwa Stadteilzentrum „Kiek-In“, Stadteilzentrum „Mosaik“, Jobcenter, Stadtteilzentrum „SOS Familienzentrum“ sowie das Stadtteilzentrum „Klub 74“). 

Diese Anlaufstelle ist öffentlich zu bewerben. Eine weitere Aufgabe sollte sein die Bürgerinnen und Bürger über ihre rechtliche Situation aufzuklären und auf diesem Wege Unsicherheiten zu verringern. Diese temporäre Anlaufstelle könnte beim bezirklichen Mieterbeirat angesiedelt werden. 

Das Bezirksamt wird fernerhin ersucht zu klären, wie viele Mieter/-innen von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse im Bezirk betroffen sind und wie viele von ihnen Rückzahlungen an die Vermieter/-innen leisten müssen. Dazu wird das Bezirksamt aufgefordert, sich mit den privaten und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften im Bezirk in Verbindung zu setzen. Der Bericht ist der BVV schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Am 15. April 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig sei. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Mietrecht sei eine Bundesangelegenheit und sei auf Landesebene verfassungswidrig. 

Die Entscheidung stellt einen großen Eingriff in das Leben der Mieterinnen und Mieter dar. Laut einer aktuellen Hochrechnung sind berlinweit 1,5 Millionen Mietverhältnisse betroffen.  Auch in Marzahn-Hellersdorf gibt es eine große Unsicherheit bei Mieterinnen und Mietern. Während einige Vermieter/-innen auf eine nachträgliche Rückzahlung verzichten, fordern andere diese nun ein.  Eine Umfrage ergibt, dass nur circa 41% der Berlinerinnen und Berlinern das zusätzliche Geld, welches durch die Mietminderung entstanden ist, zurückgelegt haben. Daher ist es wichtig eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Mieter/-innen wenden können, wenn sie Fragen haben oder die Rückzahlungen nicht leisten können. 

Begründung der Dringlichkeit:

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind einige Mieterinnen und Mieter von jetzt auf gleich großen Nachzahlungen ausgesetzt. Um die große Unsicherheit in der Bevölkerung zu stoppen ist es notwendig zeitnah eine Anlaufstelle zu schaffen, an der sie sich mit ihren Fragen wenden können. Ferner ist durch die bezirklichen Mieterberatungen angezeigt wurden, dass es ein vermehrter Beratungsbedarf besteht, welchem nur schwer nachzukommen ist.

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Drucksache 2594/VIII: Zur Ausstattung von Schulen und Bildungseinrichtungen mit moderner Technik

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Wie schätzt der Bezirk die Ausstattung der Schulen des Bezirks MH mit digitaler Technik im Rahmen des „Digitalpaktes Schule 2019-2024“ ein und ist der Anteil an den bisherigen Senatszusagen für die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik in Marzahn-Hellersdorf ausreichend?

Wie ist der gegenwärtige Stand der Schulen in der Ausstattung mit moderner digitaler Technik? Welche Probleme stehen einer schnellen Realisierung der Initiative leistungsfähige Breitbandnetze für alle Schulen im Wege?

Welche Mittel und Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um den Institutionen aller Bildungsträger die Möglichkeiten zu geben, umfassend digitale Wissensvermittlung zu realisieren?

Wie weit ist die Ausstattung der Schulen mit moderner Lüftungstechnik gediehen, um Präsenzveranstaltungen nach entsprechenden Vorschriften in der Corona-Pandemie durchzusetzen?

Welche Erfahrungen gibt es mit Homeschooling im Bezirk auf der Grundlage der bisherigen Ausstattungen?

Begründung

Nicht erst durch die Corona-Pandemie haben digitale Lern- und Bildungsangebote an Schulen an Bedeutung zugewonnen. Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen es, die Bildungsangebote individueller, zeitgemäß und lebensweltorientiert gestalten zu können. Sie können das Lernen in und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen. Über Online-Plattformen können Schülerinnen und Schüler auch von zuhause aus kollaborativ an schulischen Aufgaben arbeiten und sich austauschen.

Im Rahmen des „Digitalpaktes Schule 2019-2024“ sollen Schulen deutschlandweit mit schnellem Internet und interaktive Whiteboards sowie Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Kompetenzen ausgestattet werden. Zur Finanzierung wurde 2018 der Digitalinfrastrukturfonds eingerichtet, welcher sich aus Bundesmitteln speist. Zur konkreten Umsetzung sind die Länder zuständig, in diesem Fall der Berliner Senat. Er steuert die Entwicklung medienpädagogischer Konzepte, kümmert sich um die Qualifizierung von Lehrkräften und entscheidet, wie viele WLAN-Router, Whiteboards und andere mobile Endgeräte an die Bezirke verteilt werden, 

Bei der digitalen Ausstattung der Schulen ist die derzeitige pandemische Lage mitzudenken. So sind moderne Lüftungstechniken wichtig, um einen Schulbetrieb nach entsprechenden Vorschriften durchzuführen. Auch ist zu prüfen, inwiefern sich Homeschooling mit der derzeitigen Ausstattung der Schulen im Bezirk vereinbaren lässt.

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Drucksache 2593/VIII: Zu Samstagsschulen in unserem Bezirk

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Wie wird der Vorschlag des Bezirksamtes zur Durchführung der Samstagsschule von den Grundschulen und den entsprechenden Eltern angenommen?

Gibt es in dem Bezirk schon Schulen, die die Samstagsschule anbieten? wenn ja:

Wie organisieren diese Schulen das Angebot?

Gibt es im Bezirk schon Vereine o.ä., die dieses Projekt „Samstagschule“ unterstützen?

Aus welchem Pool werden die Lehrenden für dieses Projekt rekrutiert und erfolgt die Bezahlung aus dem Haushalt des Bezirkes oder Senats?

Begründung:

Vielen Schüler/innen konnte auf Grund des teilweise sehr eingeschränkt oder gar nicht stattfindenden Präsenzunterricht der vorgeschriebene Lernstoff nicht vollständig vermittelt werden.

Das Angebot der Wiederholung der Klassenstufen seitens der Senatsverwaltung würde viele Schulen in Marzahn-Hellersdorf an bzw. weit über ihre räumlichen Kapazitäten bringen, welches widerrum ein Nachteil für die Schüler/-innen ist.

Durch die Wiedereinführung des Samstagsunterrichts bzw. das Angebot, am Samstag versäumten Stoff durch private Bildungsinstitute in den Schulen nachzuholen, besteht die Möglichkeit, dass die Kindern in Präsenz und kleinen Gruppen das fehlende Wissen aufholen können und somit den Unterricht in der regulären Klassenstufe fortführen können.

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Drucksache 2592/VIII: Zur Situation der Corona Testmöglichkeiten für die Bevölkerung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Welche Bedeutung misst das Bezirksamt der Corona-Testpflicht für Bürger/-innen ein, wenn diese Dienstleistungen, Besuche öffentlicher Einrichtungen und kulturelle Angebote wahrnehmen wollen?

Wie schätzt das Bezirksamt die Corona Testmöglichkeiten (mit und ohne Termin) für die Bevölkerung in unserem Bezirk ein?

Ist dem Bezirksamt bekannt, wie lange Bürger/-innen darauf warten müssen, sich ohne und mit Termin testen zu lassen?

Wie können mehr Testmöglichkeiten im Bezirk geschaffen werden?

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Drucksache 2591/VIII: Springpfuhlpark in Marzahn Süd weiter optimieren!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Springpfuhlpark ausreichend Abfallbehälter mit Aschenbecherfunktion aufzustellen. Diese sind unmittelbar an allen bereits vorhandenen Bänken im Park zu befestigen. Außerdem soll geprüft werden, ob die vorhandenen Sitzgelegenheiten ausreichen, ggf. müssen weitere Bänke (etwa direkt am Eingang rechts vom Helene-Weigel-Platz, neben der kleinen Brücke) errichtet werden. Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht an den Gewässern im Springpfuhlpark ausreichend Schilder mit dem Hinweis „Tiere füttern – verboten“ anzubringen. Zu prüfen sind auch weitere Schilder, wie etwa „Müllabladen verboten.“

Begründung:

Marzahn-Hellersdorf ist der zweitgrünste Bezirk in Berlin. Gerade am Springpfuhl-Park in Marzahn Süd ist die Flora und Fauna besonders vielfältig. Das Quartier am Springpfuhl gehört zu den ältesten Wohnsiedlungen in Marzahn-Hellersdorf. Sichere Wege, ausreichend Sitzmöglichkeiten, eine funktionierende Beleuchtung und Sauberkeit sind für die Qualität aus Sicht der Parknutzer/-innen von besonderer Bedeutung. Gleichwohl es bereits verschiedene BVV-Anträge zur Verbesserung der Parkanlage gibt und gab (etwa DS 2484), existieren nach wie vor Probleme (alte Tannenbäume im Park, viele Zigarettenstummel usw.). Das neue „Handlungskonzept für ein barrierearmes, inklusives Quartier Springpfuhl/Südspitze“ soll die Hinweise aufnehmen.

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Drucksache 2590/VIII: Sichere Orte für obdach- und wohnungslose Menschen in Marzahn-Hellersdorf

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf einer geeigneten Fläche im Bezirk einen sicheren Ort für obdach- und wohnungslose Menschen einzurichten. Auf diesen Flächen sollen obdach- und wohnungslose Menschen nachts nicht vertrieben werden dürfen sowie gleichzeitig, bei Bedarf, eine Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal erhalten. 

Zur Umsetzung ist mit Kolleg/-innen der Straßensozialarbeit und anderen Expert/-innen aus der Obdach- und Wohnungslosenhilfe zu kooperieren. 

Begründung:

Auch in Marzahn-Hellersdorf gibt es viele obdach- und wohnungslose Menschen. Im Bezirk existieren vier Unterkünfte, in denen Schlafplätze für obdachlose Menschen angeboten werden. Doch häufig kommt es vor, dass psychische Probleme oder schlechte Erfahrungen mit Gruppen von obdachsuchenden Menschen den Aufenthalt in geschlossenen Räumen verhindert. 

Um eine schnelle und niedrigschwellige Hilfe zu leisten, soll daher ein sicherer Ort im Bezirk erschaffen werden, auf dem sich obdach- und wohnungslose Menschen legal und ohne Konsequenzen aufhalten können. Der Ort soll obdach- und wohnungslose Menschen vor Angriffen und Belästigungen schützen und grundlegende Hygieneangebote wie Toiletten und Müllentsorgung ermöglichen. Gleichzeitig soll eine Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal angeboten werden, um den Menschen beiseite zustehen sowie eine Reintegration in die staatlichen Hilfesysteme zu ermöglichen.

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Drucksache 2589/VIII: Mehr Insektenhotels im Bezirk

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Insektenhotels auf geschützten Grünflächen und Parkanlagen des Bezirks aufzustellen sowie Institutionen mit großen Grünflächen aufzufordern, in ihren stillen Grünbereichen diese Aufenthaltsräume für die Insekten aufzustellen.

Begründung: 

Das Bienen- und Insektensterben bedroht sowohl die Biodiversität als auch die Landwirtschaft. In den letzten 30 Jahren ist der Bestand fliegender Insekten in Deutschland um mehr als 75 Prozent geschrumpft. Grund für die gravierende Abnahme ist unter Anderem der Einsatz von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Besonders Bienen sind für die ökologische Vielfalt, die Bestäubung sowie die Vermehrung von Pflanzen nicht wegzudenken. Zwei Drittel aller Nutzpflanzen sind auf sie angewiesen.

Mittlerweile ist das Insektenleben in vielen Städten ausgeprägter als auf dem Land. Dennoch ist die Liste der aussterbenden Insektenarten auch in Berlin lang. Insektenhotels helfen Bienen, Wespen und anderen Insekten, geschützte Räume zu finden und so die von Aussterben bedrohte eigene Populationen nachhaltig zu schützen.

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Drucksache 2588/VIII: Grüne Oasen im Kleinen schaffen!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept für die Renaturierung aller betonierten und asphaltierten Flächen entlang von Straßen im Bezirk zu erstellen und der BVV noch in dieser Wahlperiode zur Kenntnis zu geben. Gleichzeitig sollen Aktivitäten wie das erneute Betonieren und Asphaltieren von Grünstreifen entlang von Straßen unterbunden werden sowie das Parken auf Grünstreifen an Straßenrändern vermehrt geahndet werden.

Begründung: 

Mit der Einrichtung von breiten Fahrradstraßen (sogennante Pop-Up-Radwege) auf verschiedenen Hauptstraßen des Bezirks werden die sehr schmalen Radstraßen, die sich meist auf den Bürgersteigen befanden nun nicht mehr genutzt. Diese Flächen könnten nun wieder für Grünbewuchs verwendet werden.

Zusätzlich ist, beispielsweise in der Oberfeldstraße, ein bereits vorhandener Grünstreifen entlang der Straße nachträglich asphaltiert worden. Dies sollte zum Schutz der Grünflächen nicht passieren. Da viele Grünflächen zusätzlich durch das Parken von Fahrzeugen zerstört werden, sollte dies genauer erfasst und umweltschonend in einem Konzept geregelt werden. 

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Drucksache 2587/VIII: Geschwindigkeit ganztätig auf 30km/h auf der Köpenicker Straße reduzieren

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Köpenicker Straße ganztägig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h eingeführt wird. Eine Begrenzung lediglich in den Nachtstunden ist nicht ausreichend. 

Begründung:

Die Köpenicker Straße ist eine stark frequentierte Straße Richtung Süden und zurück. Laut einer Verkehrszählung von 2009 fuhren werktags 24.000 Kfz durch dieses Siedlungsgebietsstraße. Dabei ist von einer steigenden Tendenz auszugehen. Der gemessene Lärmpegel betrug bereits vor Jahren, 90 – 100 dB, was die hohe Lärmbelästigung belegt. Die permanenten Eruptionen, nicht nur durch den PKW- sondern auch LKW-Verkehr erzeugen Erschütterungen in den Gebäuden und führen zu Rissbildungen an den Wänden der Häuser.

Schon seit Jahren soll durch den Bau der TVO eine Entlastung der Straße erfolgen. Da dieser Bau, wie allen bekannt, von Jahr zu Jahr aus verschiedensten, nur selten nachvollziehbaren Gründen immer wieder verschoben wird, nimmt die Beeinträchtigung für die Anwohner/-innen weiter zu. Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird auch der Straßenbelag, der teilweise nur aus einer dünnen Asphaltdecke auf das darunter liegende Kopfsteinpflaster besteht, vermehrt belastet. Dadurch sind auf der Straße viele, zum Teil sehr große Schlaglöcher entstanden. Weiterhin fehlt eine durchgängige Regenentwässerung, was zur Folge hat, dass bei Starkregen großflächig Pfützen am Straßenrand entstehen.

Vor einigen Wochen wurde in der Köpenicker Straße eine neue Straßenbeleuchtung installiert. Da sich die neuen Straßenlaternen jedoch nicht auf Seite des Bürgersteigs, sondern straßenseitig befinden, sind diese für die Fußgänger/-innen und Anwohnenden nicht brauchbar und leisten keinen Beitrag zur ihrer Sicht auf dem ohnehin nicht barrierefreien Gehweg entlang der Hauptstraße.

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Drucksache 2586/VIII: Finanzielle Unterstützung von Jugend-, Familien- und Schulgremien – Weil das für Familien wichtig ist! 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Gremien Bezirksschüler/-innenausschuss, Bezirkselternausschuss Schule, Bezirkselternausschuss Kita, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals, Bezirksschulbeirat jeweils 500,00 Euro jährlich für ihre wichtige Arbeit (u.a. Aufwendungen für die Ausrichtung der Vollversammlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für fachliche Qualifikation) im Bezirk in den Doppelhaushalt 2022/ 2023 einzustellen. 

Begründung:

BSA: Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksschülerausschuss der Wahrnehmung der Interessen der Schüler/-innen in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. 

BEAS: Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirkselternausschuss der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. 

BSB: Laut Schulgesetz (§111) wird in jedem Bezirk ein Bezirksschulbeirat gebildet. Bezirksschulbeirat berät das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens. Der Bezirksschulbeirat ist vom Bezirksamt bei einer Vielzahl an Angelegenheiten zu hören u.a. zur Schulentwicklungsplanung des Bezirks, Festlegung und Veränderung von Einschulungsbezirken, Schulversuche an Schulen des Bezirks oder bezirklichen Maßnahmen zur Verbesserung, Planung und Durchführung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

BPP: Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals der Wahrnehmung der Interessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiter/-innen in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. 

BEAK: Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) – gemäß § 15 (1) KitaFöG – ist die Interessenvertretung der bezirklichen Elternschaft und das Forum, in dem die Elternvertreter für den BEAK die aktuellen Belange diskutieren. Die Elternvertreter/-innen im BEAK engagieren sich für die Interessen der Kinder und Eltern aller Kitas des Bezirks und nicht nur die der eigenen Einrichtung. Zum einen sollen die Wünsche und Probleme der Eltern mit den Trägern, den Behörden und der Politik auf Bezirksebene vorgetragen, zum anderen sollen Informationen ausgetauscht werden.

Die beantragten Mittel können für folgende Punkte aufgegeben werden:  Aufwendungen für die Ausrichtung der Vollversammlungen: zB. Für Honorare qualifizierter Referenten sowie für Material, um die Vollversammlungen methodisch ansprechend auszugestalten (Austausch in Kleingruppen, World Café u.a.). 

Öffentlichkeitsarbeit: Mittels Informationsbroschüren, Flyern und Plakaten könnten die Gremien über Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung informieren. Für die Aktualisierung/Erstellung/Verteilung dieses Informationsmaterials werden kontinuierlich Mittel benötigt. Auch für eventuell bald wieder stattfindende Veranstaltungen, ist eine gesicherte Basis-Finanzierung hilfreich.

Kosten für fachliche Qualifikation: Um den anspruchsvollen und sehr vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, müssen sich die Vorstandsmitglieder der Bezirksgremien in Themengebieten wie z.B. den jeweiligen Gesetzesgrundlagen, Kommunikation/Mediation/Streitschlichtung, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig informieren und weiterbilden. Dazu sind entsprechende Fachliteratur und Fortbildungen nötig, für deren Finanzierung ebenfalls Mittel beantragt werden.

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Drucksache 2584/VIII: Sicherheit für die Best-Sabel Kita Kaulsdorf – Weil das für Familien wichtig ist!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass zur Eröffnung des Eingangs der o.g. Kita an der Gülzower Straße in dem Bereich des Zugangs zu der Kita eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet wird sowie die zugesicherten Parkbuchten für Kurzzeitparker/-innen fertig gestellt sind.

Begründung:

Die Anordnung der Senatsverwaltung zur Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kitas stellt sicher, dass vor Eingängen solcher Einrichtungen generell eine Begrenzung von 30 km/h festgeschrieben ist. 

Der Eingang zu der Kita befindet sich an der viel befahrenen Gülzower Straße. Nach dem Motto „Kinder haben keine Bremsen“ sollte deshalb unbedingt bereits am Eröffnungstag die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt sein.

Weiterhin ist es notwendig, dass die Parkbuchten rechtzeitig fertiggestellt werden, damit die kurzzeitig parkenden Autos, deren Fahrer/-innen ihre Kinder in die Einrichtung bringen, nicht den fließenden Verkehr auf dieser Straße behindern.

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Drucksache 2582/VIII: Zugang zum Eastgate verbessern!

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den Weg in der Paul-Schwenk-Straße zur Märkischen Allee wieder für den Besucherverkehr freizugeben, so dass Passant/-innen einen direkten Zugang zum Eastgate bzw. S-Bahnhof Marzahn haben. 

Begründung:

Das Eastgate beschäftigt 1000 Mitarbeiter/-innen und hat in etwa 23.000 Besucher/-innen am Tag, das macht es zu einem der größten und hoch frequentierten Einkaufscentern im Berliner Osten. Leider ist derzeit der Zugang zum Eastgate sowie S-Bahnhof Marzahn aus Richtung der Paul-Schwenk-Straße mit einem großen Umweg verbunden, da der gepflasterte Weg ohne ersichtliche Gründe für Passant/-innen gesperrt ist. Um die Erreichbarkeit zu erhöhen sowie Bürger/-innen mit Mobilitätseinschränkungen zu entlasten, sollte der Weg schnellstmöglich wieder freigegeben werden.

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Drucksache 2577/VIII: Veränderung der Ampelschaltung Blumberger Damm/ Frankenholzer Weg

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Verkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob die Notwendigkeit besteht, bei Beginn der Bauarbeiten zum Ersatzneubau der südlichen Blumberger Damm Brücke an der Ecke der oben aufgeführten Straßen, die Ampelschaltung von manuell auf automatisch umzuwandeln.

Begründung:

An dieser Örtlichkeit sind Bauarbeiten geplant, welche den Verkehr maßgeblich beeinträchtigen werden. Daher sollte zur Wahrung der Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer/-innen sowie der Vermeidung der Staubildung durch diese Ampelschaltung unbedingt überprüft werden.

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Drucksache 2575/VIII: Zur Baumfällung an der Baustelle am Blumberger Damm / Frankenholzer Weg

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, nach der geplanten Fällung der Bäume an der Baustelle am Blumberger Damm / Frankenholzer Weg unverzüglich eine Lärmschutzwand als Alternative zu dem natürlichen Lärmschutz durch die Bäume in Auftrag zu geben.

Begründung:

Der Straßenverkehr ist seit Jahren die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung fühlt sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Das geht auch aus einer repräsentativen Umfrage mit etwa 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2018“ hervor.

Für die Anwohner/-innen des Blumberger Damms bzw. Frankenholzer Weg stellen diese Bäume einen natürlichen Lärmschutz dar, welche mit der Fällung wegfallen würde. Das Bezirksamt sollte für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.



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