Bild vom Rathaus Marzahn. Text: "Newsletter Oktober 2023"

Newsletter Oktober 2023

Datum: 19. Oktober 2023 | Kategorie: Aktuelles, Newsletter

Liebe Marzahn-Hellersdorferinnen, liebe Marzahn-Hellersdorfer,

nach den herausfordernden und konstruktiven Haushaltsberatungen im vergangenen Monat geht in der Bezirksverordnetenversammlung nun die normale Arbeit weiter. Bevor es jedoch mit der normalen Arbeit weitergeht, erklären sich die Bezirksverordneten solidarisch mit den Menschen in Israel. Als Zeichen der Solidarität wurde eine Flagge des Staates Israel im Sitzungssaal der BVV aufgehängt. Die Priorität der SPD-Fraktion ist in diesem Monat eine Große Anfrage zu der Zukunft der Kleingewässer in unserem Bezirk. Laut dem neuesten Kleingewässerreport des BUND leiden mehr als 2/3 unter Mängeln. Marzahn-Hellersdorf ist damit berlinweit Schlusslicht. Das größte Problem stellt dabei der Wassermangel dar. Da die Kleingewässer die Lebensqualität bei uns im Bezirk massiv steigern und für viele bedrohte Amphibienarten einen Unterschlupf bieten, haben wir beim Bezirksamt nachgefragt, was unternommen wurde zur Erhaltung der Kleingewässer. Darüber hinaus stehen auch viele verschiedene Anträge aus dem Bereich Soziales, Kultur, Familien und Integration auf der Tagesordnung. Unsere weiteren vielfältigen Themen, die in dieser BVV behandelt werden, finden Sie in diesem Newsletter.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Oktober!

Ihre SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf


Drucksache 1561/IX: Resolution: Marzahn-Hellersdorf steht uneingeschränkt solidarisch an der Seite Israels!

Die BVV möge beschließen:

Die Verordneten der BVV Marzahn-Hellersdorf verurteilen auf das Schärfste die brutalen Terrorangriffe auf den Staat Israel und die Zivilbevölkerung durch die Hamas und die mit ihr verbündeten Gruppierungen.

Seit dem 7. Oktober 2023 sind über 1400 unschuldige Menschen ermordet worden, mehr als 200 Zivilist:innen wurden als Geiseln entführt und vor Frauen, Kindern und Babys haben die Mordkommandos nicht Halt gemacht. Die Berichte und Bilder von unvorstellbarer Grausamkeit erfüllen uns mit größter Sorge.

In diesen Tagen stehen wir fest und in unverbrüchlicher Solidarität an der Seite Israels. Den völkerrechtswidrigen Aktionen der islamistischen Hamas und ihrer Unterstützer:innen muss umgehend Einhalt geboten werden. Mit Sorge erfüllt uns gleichermaßen das wachsende Ausmaß antisemitischer Aktionen, die auch in diesen Tagen in Berlin sichtbar sind. Dieses ist für uns so nicht hinnehmbar!

Der Staat Israel wurde angegriffen und hat das Recht, sich gegen die Aggressoren zu verteidigen. Die Bemühungen um Frieden im Nahen Osten müssen mit Diplomatie und Entschlossenheit auf den Weg gebracht werden.

Wir fordern einen sofortigen Stopp der Angriffe auf Israel und die Freilassung aller von terroristischen Organisationen nach Gaza entführten Personen. Unsere Gedanken sind bei den von Terror betroffenen Menschen in Israel. Unser tiefes Mitgefühl gilt all jenen, deren Freunde, Angehörige und Nachbarn von der Hamas und ihren Verbündeten ermordet oder als menschliche Schutzschilde missbraucht wurden.

Begründung:

Die demokratischen Vertreterinnen und Vertreter der BVV stehen uneingeschränkt solidarisch an der Seite Israels und setzen mit dieser Resolution ein klares Zeichen dafür.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Ereignisse erfordern eine unmittelbare deutliche Positionierung der Bezirksverordnetenversammlung.


Drucksache 1521/IX: Obdachlosen Zugang zum Personalausweis erleichtern

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Beantragung von Personalausweisen durch obdachlose Menschen die anfallenden Gebühren zu erlassen sind. Des Weiteren soll beim Senat auf eine entsprechende berlinweite Regelung hingewirkt werden.

Begründung:

Derzeit sind Bürger:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 16 Jahren dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Auch Menschen ohne Obdach fallen unter diesen Regelungsbestand. Diese können sich die Gebühren, die sich in Berlin derzeit bei unter 24-Jährigen auf 22,80 Euro und bei über 24-Jährigen auf 37 Euro belaufen, schlichtweg meist nicht leisten.

Dabei ist der Besitz eines gültigen Ausweisdokuments eine der ersten Voraussetzungen für Menschen ohne Obdach, um den ersten Schritt aus der Wohnungslosigkeit zu wagen. Dabei geht es nicht nur um die Anmietung einer Wohnung, auch eine Anmeldung beim Jobcenter oder zur Sozialversicherung ist ohne gültige Papiere nicht möglich, ebenso wie die Eröffnung eines Bankkontos. Mit einem gültigen Personalausweis können Obdachlose zudem die Hürde umgehen, bei anstehenden Wahlen einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei einem Bezirkswahlamt zu stellen.


Drucksache 1522/IX: Es werde Licht am Lindenbrunnen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Park um den „Lindenbrunnen“ in 12687 Berlin (Nahe Mehrower Allee, Höhe Haltestelle Schleusinger Str.) schnellstmöglich wieder eine ausreichende Beleuchtung der Fußwege zu realisieren.

Im Rahmen der Erneuerung soll bei Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen ein Laternenmodell ausgewählt werden, das eine möglichst geringe Lichtverschmutzung verursacht.

Begründung:

Die fest installierten Laternen funktionieren seit Jahren allenfalls lückenhaft und auch die provisorisch durch Baufirmen angebrachte Beleuchtung lässt zu wünschen übrig. Entlang der Baustelle ist es zeitweise komplett dunkel. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar, die bei Dunkelheit den Park durchqueren wollen/müssen.


Drucksache 1524/IX: Gedenktag 9. November aktiv gestalten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich den 9. November als einen für die deutsche Geschichte außerordentlich bedeutenden Gedenktag vorzubereiten und für eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Um ein breites Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, sollte dieses in enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bezirk erfolgen. Schwerpunkt soll das Gedenken an die Novemberpogrome von 1938 sein. Damit soll auch die Solidarität mit den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und dem Staate Israel in der Öffentlichkeit klar formuliert werden und klare Zeichen gegen den gefährlichen Antisemitismus gegeben werden.

Begründung:

Der 9. November 2023 ist auch der 85. Jahrestag der Novemberpogrome von 1938 in Deutschland. Die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 war der Beginn eines beispiellosen organisierten Terrors und der systematischen Verfolgung und Vernichtung im faschistischen Deutschland, die erst mit der bedingungslosen Kapitulation 1945 beendet werden konnte.

In der Pogromnacht brannten viele Synagogen, wurden viele jüdische Geschäfte und Wohnungen zerstört, Hunderte Jüdinnen und Juden ermordet, Tausende verhaftet, misshandelt und in den Tod getrieben.


Drucksache 1526/IX: Gutes Leitungspersonal im Kulturbereich muss auch gut bezahlt und rechtzeitig ersetzt werden!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

die beiden Stellen

  • für die Leitung der Kommunalen Galerie & des Schlosses Biesdorf, des Bereiches Kunst im öffentlichen Raum / Kunst am Bau sowie
  • für die Leitung des Bezirksmuseums

entsprechend der Beschreibung der fachlichen Aufgaben und Anforderungen zu bewerten und in die E13 zu heben.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht,

die zu Ende April 2024 vakante Stelle der Leitung des Bezirksmuseums umgehend auszuschreiben und auch eine Zeit für den notwendigen Wissenstransfer einzuplanen.

Der BVV ist zum 15.12.2023 zu berichten.

Begründung:

Die Aufgabenbereiche und Anforderungen für beide Leitungsbereiche haben sich in den zurückliegenden Jahren bedeutend erweitert. Eine Stellenbewertung mit der Entgeltgruppe 9b entspricht dem bei weitem nicht mehr. Eine Anhebung der Entgelte auf eine E13 entspräche auch endlich der Wertschätzung der bisher von den beiden Leiter*innen erbrachten Leistungen.

In allen anderen Bezirken von Berlin wurde in den letzten Jahren den Empfehlungen der Fachbereichsleiter*innen aller Bezirke für eine BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) mit entsprechender Eingruppierung gefolgt. Dort sind diese Stellen entsprechend der gestiegenen Anforderungen in der Bewertung angehoben worden; dabei in 9 Bezirken in eine E13 und in einem Bezirk in eine E14.

Das Bezirksmuseum Marzahn-Hellersdorf benötigt zu Ende März 2024 eine neue Leitung, da die bisherige Leiterin in den Ruhestand geht. Die Nachfolge der verdienten Leiterin muss rechtzeitig und mit der notwendigen Zeit zum Wissenstransfer geregelt werden. Daher sollte das Bezirksamt die bisher leider noch nicht erfolgte Ausschreibung dieser Leitungsstelle schnellstmöglich in die Wege leiten.


Drucksache 1527/IX: Zu Böllerverboten im Bezirk

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um Böllerverbote nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch zu großen Sportereignissen auf öffentlichen Straßen und Plätzen umzusetzen?
  1. Wie groß ist die Anzahl von Meldungen wegen illegaler Böllerei im Jahr 2023?
  1. Gibt es eine Übersicht über die Einsätze der Feuerwehr im Bezirk wegen illegaler Böllerei im Jahresverlauf 2023?
  1. Gibt es bereits heute klare Festlegungen für böllerfreie Zonen im Bezirk?
  1. Wie werden böllerfreie Zonen und entsprechende Verhaltenshinweise im Bezirk öffentlich kenntlich gemacht?

Drucksache 1528/IX: Beteiligung auch für Kita-Eltern – Den BEAK unterstützen. Weil es für Familien wichtig ist!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das gesetzlich verfasste Gremium der Kita-Eltern, den BEAK, wiederzubeleben. Der laut Kita-Förderungsgesetz (KitaFöG) vorgeschriebene Bezirkselternausschuss Kita braucht, analog zu den Schulgremien, amtsseitige Unterstützung.

Begründung:

Der BEAK Marzahn-Hellersdorf hat sich in den auslaufenden Corona-Jahren aufgelöst. Die Kinder der Eltern, die sich hier vorher engagiert haben, sind nicht mehr im Kindergarten. Neue Eltern konnten durch die schwierigen Bedingungen der Pandemie nicht gewonnen werden.

Hier muss amtsseitig dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen werden und die gewählten BEAK-Vertreter:innen in den Kitas abgefragt werden, um dann zu einer Vollversammlung einzuladen. Nur so ist überhaupt eine Wahl eines Vorstandes möglich.

Das Kita-Eltern-Gremium verfügt bisher – im Gegensatz zu allen(!) Schulgremien – über keinerlei Geschäftsstelle sowie personelle Ausstattung. Das datenschutzkonforme Ablegen von Daten als Arbeitsgrundlage ist momentan nicht möglich. Daten mussten in der Vergangenheit über private Rechner und Clouds verwaltet und Materialien in Privatwohnungen gelagert werden.

Durch den systembedingt schneller stattfindenden personellen Wechsel des Vorstandes, der zwangsläufig alle 2–3 Jahre erfolgt, ist die Weitergabe einmal erworbenen Wissens und das Sichern vorhandener Unterlagen, Kontakte und Mitgliedsdaten durch das Fehlen einer amtsseitigen Schnittstelle stark erschwert. Ein kontinuierlicher Fortbestand des Gremiums ist so nicht sicherzustellen.

Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) – gemäß § 15 (1) KitaFöG – ist die Interessenvertretung der bezirklichen Elternschaft und das Forum, in dem die Elternvertreter:innen für den BEAK die aktuellen Belange diskutieren. Die Elternvertreter:innen beachten im BEAK die Interessen der Kinder und Eltern aller Kitas des Bezirks und nicht nur die der eigenen Einrichtung. Zum einen sollen die Wünsche und Probleme der Eltern mit den Trägern, den Behörden und der Politik auf Bezirksebene vorgetragen, zum anderen sollen Informationen ausgetauscht werden. Regelmäßige Gespräche mit dem Jugendstadtrat, den Vertreter:innen des Jugendamtes, den Kita-Trägern und dem Bezirkselternausschuss-Schule (BEA-Schule) stellen den Informationsfluss sicher.


Drucksache 1541/IX: Zur Unterbringung von Geflüchteten im ehemaligen Hotel an der Brodauer Str. Ecke Münsterberger Weg

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Geflüchtete – aufgeschlüsselt nach Altersgruppen – leben gegenwärtig im ehemaligen Hotel an der Brodauer Str. Ecke Münsterberger Weg?
  2. Hält das Bezirksamt die infrastrukturellen Bedingungen in Bezug auf Platz, Ausstattung, Hygiene und sanitäre Anlagen im Haus angemessen für die dort wohnenden Familien?
  3. Welche finanziellen Summen erhielt der Eigentümer seit Erstbezug der Geflüchteten pro Jahr von der öffentlichen Hand und pro Person/Tag für das Zurverfügungstellen der Räumlichkeiten?
  4. Welche alternativen Möglichkeiten der besseren und finanziell effizienteren Unterbringung kommen aus Sicht des Bezirksamtes in Betracht?
  5. Wie ist die zeitliche und infrastrukturelle Perspektive für die Geflüchteten an dem Standort?


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