Planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen – 0416/VIII
überfraktioneller Antrag von SPD/CDU/LINKE in der BVV am 13.07.2017
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Kleingartenanlagen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, für die Handlungsbedarf nach Auslaufen des Bestandschutzes besteht, einer planungsrechtlichen Sicherung zuzuführen. Falls diese nicht möglich ist, sind Ersatzstandorte zu suchen.
Begründung:
Gartennutzungen und Kleingartenanlagen haben in Marzahn-Hellersdorf eine wichtige Funktion zur Ergänzung der Wohnnutzungen insbesondere im Bereich der Großsiedlungen.
Der Erhalt von vorhandenen Kleingartenanlagen ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Der Erhalt und die planungsrechtliche Sicherung stieß von Anfang an, auch schon in den „Altbezirken“ Marzahn und Hellersdorf auf breiten politischen Konsens.
Zweifellos hat die Errichtung von Wohnungen höchste Priorität im Land Berlin, jedoch werden auch Gärten gerade von jungen Familien, die ja auch nach Marzahn-Hellersdorf ziehen bzw. hier weiter ihre Zukunft suchen, in verstärktem Maße nachgefragt.
Daher muss es auch Anliegen sein, neben der Schaffung von Baurecht für Wohnungsbau auch Kleingartenanlagen, soweit ihr Bestandschutz 2020 ausläuft und eine konkurrierende Nutzung der Flächen erwartbar wäre, einer planungsrechtlichen Sicherung zuzuführen. Nach dem derzeitigen Stand betrifft dies insgesamt dreizehn Anlagen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, wobei einige auch in einem sogenannten vereinfachten Verfahren geführt werden könnten.
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